Abmahnung erhalten – Soll man hiergegen vorgehen?

Nicht selten fühlt sich ein Mitarbeiter ungerecht behandelt, weil er vom Chef eine Abmahnung erhalten hat. Es stellt sich dann die Frage: Soll man dagegen vorgehen? Die Antwort: Die Möglichkeit, gerichtlich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorzugehen, besteht. Man kann auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Oft wird dies auch der erste Impuls sein, denn man fühlt sich ja ungerecht behandelt! Allerdings wird dies strategisch nicht unbedingt sinnvoll sein. Denn in der Regel dient die Abmahnung dazu, eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Ohne vorherige (wirksame) Abmahnung ist eine solche Kündigung in der Regel unwirksam.

Wird nun anläßlich der Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte wider Erwarten festgestellt, dass diese wirksam war, so nützt dies dem Arbeitgeber: Er weiß jetzt, dass die Abmahnung wirksam war und kann ggf. die Kündigung nachschieben.

Wird hingegen nicht gegen die Abmahnung vorgegangen, bleibt in der Schwebe, ob diese wirksam war oder nicht. Und damit bleibt auch ungewiss, ob eine nachfolgende Kündigung wirksam wäre oder nicht.

In der Regel ist es daher nicht geboten, isoliert gegen eine Abmahnung vorzugehen. Dies kann man, da keine Fristen bestehen, auch noch dann tun, wenn eine Kündigung nachfolgt. Denn diese setzt, wie dargelegt,in der Regel eine wirksam Abmahnung voraus.

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