Vaterschaftsanfechtung

Bei Zweifeln an der biologischen Vaterschaft unterstütze ich Sie als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin kompetent und diskret bei allen rechtlichen Schritten.

Dr. Christopher Kasten
Abstammungsrecht

Ist das Kind überhaupt von mir?

Es kommt nicht so selten vor, dass über die Vaterschaft eines Kindes Ungewissheit besteht. Zumeist werden die Zweifel vom Vater ausgehen, bisweilen ist aber auch die Mutter in diesem Punkt unsicher – oder das Kind. Wie kann nun festgestellt werden, wer der leibliche Vater des Kindes ist? Am besten mit Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht aus Berlin.

Vater hält sein Kind liebevoll auf dem Arm

Genetische Untersuchung nach § 1598a BGB

Bei Zweifeln an der biologischen Vaterschaft kann eine genetische Untersuchung Klarheit über die leibliche Abstammung des Kindes schaffen.

Wer hat Anspruch auf die Untersuchung?

Rechtlicher Vater

Die Mutter

Das Kind

Nicht anspruchsberechtigt: Der biologische Vater. Mit dem Ausschluss des biologischen Vaters soll verhindert werden, dass dieser mit seinem abstrakten Klärungsinteresse Unruhe in eine sozial intakte Familie bringt.

Der Anspruch auf die genetische Untersuchung kann isoliert oder im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung durchgesetzt werden.

§ 1600 BGB

Wer ist anfechtungsberechtigt?

Das Gesetz definiert genau, wer die Vaterschaft anfechten darf. Die Anfechtung setzt voraus, dass eine Anfechtungsberechtigung besteht und die Anfechtungsfrist eingehalten wird.

DNA-Vaterschaftstest mit Laborprobe und Testergebnis

Rechtlicher Vater

Dessen Vaterschaft darauf beruht, dass er entweder zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Kindesmutter verheiratet war oder aber die Vaterschaft anerkannt hat.

Die Mutter

Die Mutter des Kindes ist ebenfalls berechtigt, die Vaterschaft anzufechten.

Das Kind

Auch das Kind selbst kann die Vaterschaft anfechten, insbesondere nach Erreichen der Volljährigkeit.

Biologischer Vater

Der potentielle biologische Vater, der eidesstattlich versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben – jedoch nur wenn keine sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater besteht.

Schutz der sozial-familiären Beziehung

Eine sozial-familiäre Beziehung wird angenommen, wenn der – möglicherweise nur rechtliche – Vater die Verantwortung für das Kind übernommen hat. Der Ausschluss des Anfechtungsrechts des biologischen Vaters in diesem Fall dient dem Schutz des bestehenden Familienverbandes.

Anfechtungsfrist

2
Jahre

gerechnet ab Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände

Die Anfechtungsfrist beachten

Die Anfechtungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von den gegen die Vaterschaft sprechenden Umständen erfährt.

Sonderregelung für Kinder

Das betroffene Kind kann die Vaterschaft noch innerhalb von zwei Jahren nach Erreichen der Volljährigkeit anfechten, auch wenn ihm die Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, schon als Minderjährigem bekannt geworden sind.

Kein rechtlicher Vater vorhanden?

Hat das Kind (noch) keinen rechtlichen Vater, kann der biologische Vater die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen, § 1600d BGB.

Häufige Fragen

FAQ zur Vaterschaftsanfechtung

Ein heimlich durchgeführter Vaterschaftstest ist in Deutschland seit 2010 verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft werden. Das Ergebnis eines heimlichen Tests ist zudem vor Gericht nicht verwertbar. Sie haben jedoch nach § 1598a BGB einen Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung.

Die Anfechtungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von den gegen die Vaterschaft sprechenden Umständen erfährt. Das betroffene Kind kann die Vaterschaft noch innerhalb von zwei Jahren nach Erreichen der Volljährigkeit anfechten.

Anfechtungsberechtigt sind der rechtliche Vater, die Mutter, das Kind selbst sowie in besonderen Fällen das Jugendamt. Auch der potentielle biologische Vater kann unter bestimmten Voraussetzungen anfechten, wenn keine sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater besteht.

Nach erfolgreicher Anfechtung entfällt die rechtliche Vaterschaft rückwirkend. Dies hat Auswirkungen auf Unterhalt, Erbrecht und Sorgerecht. Unter Umständen können bereits gezahlte Unterhaltsleistungen vom tatsächlichen biologischen Vater zurückgefordert werden.

Beratung zur Vaterschaftsanfechtung

Als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin berate ich Sie umfassend zu allen Fragen der Vaterschaftsanfechtung und des Abstammungsrechts. Mein Büro befindet sich in zentraler Lage in Schöneberg (Nähe KaDeWe).