Fachanwalt Familienrecht Berlin

Rechtsanwalt Dr. Christopher Kasten – Ihr erfahrener Fachanwalt für Familienrecht in Berlin Schöneberg. Kompetente Beratung mit Feingefühl.

Dr. Christopher Kasten

Ihr Fachanwalt in Berlin

Dr. Christopher Kasten

Sie möchten sich von Ihrem (Ehe-)Partner trennen? Dies kann im Idealfall friedlich ablaufen und zügig im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung (s.u.) geregelt werden. Als Fachanwalt Familienrecht Berlin und Scheidungsanwalt aus Berlin berate ich Sie dazu gerne einmal ausführlich.

Es kann aber auch ganz anders kommen. Zum Beispiel, wenn ein Ehegatte plötzlich untragbare finanzielle Forderungen stellt. Oder wenn im Fall gemeinsamer Kinder einem Elternteil das Sorgerecht oder das Umgangsrecht streitig gemacht wird. Auch dann stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Sorgerecht aus Berlin gerne zur Verfügung.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten bin ich als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin Schöneberg tätig und unterstütze meine Mandanten mit viel Erfahrung und Feingefühl bei rechtlichen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Familienrechts.

Familie

Meine Leistungen

Meine Beratungsleistungen

Meine anwaltliche Beratung und Vertretung als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin erstreckt sich insbesondere auf folgende Tätigkeiten:

Familienrecht Ehe: Gestaltung individueller Eheverträge durch Ihren Fachanwalt Familienrecht Berlin
Familienrecht Scheidung: Vertretung in Scheidungsverfahren, inkl. Online-Scheidung
Vertretung in Sorgerechtsstreitigkeiten
Vertretung bei Streit über das Umgangsrecht
Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterhaltsansprüchen
Beratung und Vertretung im Hinblick auf finanzielle Ausgleichsansprüche wie Zugewinn und Versorgungsausgleich
Familienrecht Unterhalt: Unterhaltsberechnung
Vaterschaftsanfechtung

Spezialisierung

Unsere Spezialgebiete

Rufen Sie mich in meiner Kanzlei in Berlin an, wenn Sie einen Fachanwalt für Familienrecht aus Schöneberg brauchen, ich helfe Ihnen bei allen familienrechtlichen Problemen gerne!

030 / 2363 0701
Einvernehmliche Scheidung - Paar im Gespräch

Online-Scheidung

Familienrecht Anwalt Berlin: Einvernehmliche Scheidung

Es kann sein, dass beide Ehegatten übereinstimmend eine schnelle Scheidung wünschen und im Übrigen nur geringer Klärungsbedarf besteht. In diesen Fällen kann ich als langjähriger Fachanwalt für Familienrecht in Berlin auf eine Beschleunigung hinwirken, und dafür sorgen, dass das Verfahren vor dem Berliner Familiengericht zügig seinem Abschluss zugeführt wird. Die Scheidung kann nach einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in Berlin Schöneberg bis zum Termin vor dem Familiengericht im Wesentlichen per E-Mail abgewickelt werden, was auch als "Online-Scheidung" bezeichnet wird. Eine so durchgeführte Scheidung spart Zeit und Kosten, insbesondere weil im Fall der einvernehmlichen Scheidung die Vertretung durch einen auf das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt ausreichend ist, also keine Kosten für einen zweiten Anwalt entstehen.

Sensible Beratung

Fachanwalt für Familienrecht Berlin: Trennung und Scheidung

Es kann aber auch sein, dass die Parteien nicht mehr gut aufeinander zu sprechen sind. Als erfahrener Fachanwalt Familienrecht aus Berlin weiß ich, dass die Vertretung im Rahmen einer Trennung oder der Scheidung deshalb besondere Sensibilität erfordert. Die Ehe ist für die meisten Menschen eben mehr als nur ein Vertrag (auch wenn dies rein juristisch gesehen nicht der Fall ist). Emotionale Aspekte treten daher im Familienrecht viel stärker in den Vordergrund als bei Konflikten in anderen Rechtsgebieten.

Oft ist einer der Beteiligten emotional so engagiert, dass er – zumindest zeitweise – einer rationalen Konfliktlösung nicht mehr zugänglich ist. Gleichwohl ist es auch in solchen Fällen meine Aufgabe als Familienanwalt, eine vernünftige Lösung zu finden. Ich bin Ihr Ansprechpartner für Scheidungsverträge, Sorgerecht und alle weiteren Rechtsgebiete, die mit einer Scheidung einhergehen und berate Sie gerne zu den Themen Trennungsjahr, Trennung, Scheidung, Trennungsvereinbarung, Folgen der Eheschließung, Schenkungen in der Ehe, Wechselmodell, Versorgungsausgleich, Unterhalt für Geschiedene uvm.

Elterliche Sorge

Anwalt Familienrecht Berlin: Das Wohl der Kinder im Blick

Emotionen sind erst recht im Spiel, wenn von der Trennung auch Kinder betroffen sind, es also auch um Fragen des Sorgerechts oder das Umgangsrecht geht. Bei solchen Streitigkeiten, die die elterliche Sorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Umgangsrecht betreffen, versuche ich stets, eine am Kindeswohl orientierte Lösung zu erarbeiten.

Als Vater, aber auch aus meiner langjährigen anwaltlichen Praxis als Anwalt Familienrecht Berlin, weiß ich, dass das Wohl der gemeinsamen Kinder für die Eltern auch nach dem Scheitern der Beziehung im Vordergrund steht und Vorrang auch vor den finanziellen Konsequenzen einer Trennung hat.

Kind - Das Wohl der Kinder im Blick

Kontaktieren Sie mich noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Als Fachanwalt für Familienrecht aus Berlin berate ich Sie kompetent und mit langjähriger Erfahrung.

030 / 2363 0701

Vermögensauseinandersetzung

Anwalt für Familienrecht Berlin: Finanzielle Folgen der Trennung

Das Ende einer Ehe hat aber nicht nur emotionale Konsequenzen, sondern wirft zumeist auch handfeste finanzielle Fragen auf. Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Familienrecht spreche ich mit meinen Mandaten häufig über Fragen wie:

  • Was passiert mit einer Immobilie im Falle einer Scheidung? Wer darf eigentlich in der Ehewohnung bleiben und wer muss sich eine neue Unterkunft suchen?
  • Wem gehört was von den Haushaltsgegenständen? Wem das während der Ehe gemeinsam genutzte Auto?
  • Hat eine der Parteien Anspruch auf Zahlung von Unterhalt gegen die andere? Wenn ja, wie viel und wie lange? Und wie läuft die Unterhaltsberechnung ab?

In der Regel wird hier die Beratung durch einen auf das Familienrecht spezialisierten Anwalt erforderlich sein.

Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich

Ausgleichsansprüche

Fachanwalt Familienrecht Berlin für Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich

Im folgenden finden Sie einige Infos von Ihrem Fachanwalt Familienrecht Berlin: Da nur ein geringer Teil der die Ehe schließenden Paare auch einen Ehevertrag abschließt, hat die Scheidung im Normalfall zur Folge, dass auch der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich durchzuführen sind.

Das familienrechtliche Institut des Zugewinnausgleichs bedeutet, dass jeder Ehegatte sein während der Ehezeit erworbenes Vermögen berechnen (und offenlegen) muss, damit ermittelt werden kann, welcher Ehegatte in der gemeinsamen Zeit mehr Vermögen ansparen konnte. Derjenige Ehegatte, der einen höheren Überschuss verzeichnen kann, ist nach dem Gesetz verpflichtet, dem anderen die Hälfte dieses Überschusses (= den Zugewinn) zu übertragen.
Versorgungsausgleich bedeutet, dass jeweils ermittelt wird, in welcher Höhe die Ehegatten während der Ehezeit Rentenansprüche erworben haben. Ähnlich wie beim Zugewinn ist auch beim familienrechtlichen Versorgungsausgleich letztlich derjenige Ehegatte mit den höheren Anwartschaften verpflichtet, dem anderen einen Teil seiner Rentenansprüche zu übertragen. Folge hiervon ist, dass beide Parteien dann während der Ehe in gleicher Höhe Anwartschaften auf eine zukünftige Rente erworben haben.

Kosten

Das Honorar für eine Erstberatung vom Fachanwalt Familienrecht Berlin beträgt 190 € zuzüglich Umsatzsteuer. Im Übrigen rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe, kann diese für die außergerichtliche Beratung sowie, sofern ein Verfahren durchgeführt wird, auch für das gerichtliche Verfahren beantragt werden. Formulare zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe und weitere Erläuterungen finden Sie auf der Webseite der Berliner Justiz.

Kanzlei & Sprachen

Meine Kanzlei befindet sich in zentraler Lage in Berlin Schöneberg, Welserstraße 10-12. Neben dem U-Bahnhof Wittenbergplatz (U1, U2, U3) und der Kaiser-Wilhelm Gedächtniskirche. Klingel Kasten und dort im 5.OG.

Eine familienrechtliche Beratung auf Spanisch (asesoria en familia en Español) sowie auf Englisch (family lawyer – legal advice in English) ist möglich.

DeutschEnglishEspañol

Rechtsgebiet

Was ist Familienrecht?

Das Familienrecht, gehört zum Fachbereich des Zivilrechts und regelt die Beziehung von Personen, die durch die Ehe, eine Familie, eine Lebenspartnerschaft oder durch Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Darüber hinaus werden auch gesetzliche Vertretungsfunktionen bei Pflegschaft oder Vormundschaft sowie rechtlicher Betreuung geregelt. Das Familienrecht regelt ebenfalls die Beziehung von Familie zum Staat. Institutsgarantie und staatliche Schutz- und Förderungsgebot der Familie als Grundrecht.

Qualifikation

Was ist ein Fachanwalt?

Ein Fachanwalt ist eine Bezeichnung, die einer Erlaubnis bedarf. In Deutschland darf ein Rechtsanwalt diese Bezeichnung führen, wenn er besondere Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet, in dem Fall, dem Familienrecht, erworben hat. (§ 43c BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung) Ca. ein Viertel aller Rechtsanwälte in Deutschland haben einen Fachanwaltstitel. In Berlin gibt es 14.000 Rechtsanwälte, von denen 2870 einen Fachanwaltstitel haben.

Die Fachanwaltsbezeichnung (in dem Fall Fachanwalt für Familienrecht) und die notwendigen Voraussetzungen sowie das Verfahren für die Vergabe/Verleihung werden in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Rechtsbereiche

Familienrecht Kategorien

Das Familienrecht wird in drei Kategorien aufgeteilt

Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin über materielles Recht

Im Familienrecht sind die Vorschriften zur Eingehung von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung klar geregelt.

Unter anderem werden die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe und Lebenspartnerschaft, das Güterrecht der Ehe und Lebenspartnerschaften sowie die Scheidung (Aufhebung der Lebenspartnerschaft) sowie die rechtlichen Folgen, wie Unterhalt- und Versorgungsausgleich geregelt. Des Weiteren gibt es Bestimmungen ��ber den eheähnlichen Status (Verlobung). Die Vorschriften für die Unterhaltspflicht sowie die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kinder sowie die Vorschriften zur Adoption werden unter dem Wort Kindschaftsrecht zusammengefasst. Das materielle Familienrecht ist in Deutschland wesentlich im BGB – Bürgerlichen Gesetzesbuch (viertes Buch) enthalten (§§ 1297–1921 BGB)

Abstammungsrecht

Beratung zum Thema Abstammung, Adoption, Vaterschaftsanfechtung und Kinderwunsch

Haben Sie Fragen zum Abstammungsrecht? Möchten Sie wissen, ob Sie der Vater eines Kindes sind bzw. brauchen Sie eine Beratung zum Thema Vaterschaftstest? Dann buchen Sie gerne eine Erstberatung bei mir.

Als Fachanwalt für Familienrecht aus Berlin berate ich Sie umfassend zu allen familienrechtlichen Themen. Rufen Sie mich einfach an: 030 / 2363 0701

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kontakt

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Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch. Als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin stehe ich Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite.