
Ihr Fachanwalt Arbeitsrecht Berlin
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie in meiner Kanzlei in Berlin als Arbeitnehmer, Betriebsrat, Geschäftsführer, Führungskraft, Personalrat oder Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Egal, ob Kündigung, Abfindung, oder andere Auseinandersetzungen, ich berate Sie schnell, kompetent und einfühlsam.
Fachanwalt Arbeitsrecht Berlin Schöneberg
Anwalt Arbeitsrecht Berlin
Ihnen wurde gekündigt? Die Überstunden nicht ausbezahlt? Ein Aufhebungsvertrag aufgedrängt? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin berate und vertrete ich Sie in allen arbeitsrechtlichen Problemlagen.
Im Arbeitsrecht gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzliche Fristen einzuhalten, wie beispielsweise der 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Eine Nichteinhaltung resultiert meist in einen Rechtsverlust. Daher ist besonders in diesem Rechtsgebiet eine rasche Klageerhebung essentiell.
Kontaktieren Sie mich unverbindlich. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen gerne. In einer Erstberatung besprechen wir die Rechtslage, die zu erwartenden Kosten und die Vorgehensweise.
Dr. Christopher Kasten
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mit über 20 Jahren Erfahrung konnte ich bereits hunderte Fälle für meine Mandanten gewinnen. Als Experte im Arbeitsrecht erhalten Sie eine kompetente Beratung und Expertise zu Ihrem Rechtsfall. Meine Rechtsberatung biete ich in den Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch an.
Jetzt anrufenFür alle Parteien
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin sorge ich für Ihr Recht
Bei Arbeitsverhältnissen kommt es häufig zu Konflikten und Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Parteien. Wählen Sie Ihre Rolle, um zu sehen, wie ich Ihnen helfen kann.
Arbeitnehmer
Sie haben eine Kündigung erhalten oder Sie bekommen keinen Lohn? Es gibt Probleme bezüglich Ihres Arbeitszeugnisses oder Urlaubs? Im Rechtsgebiet Arbeitsrecht für Arbeitnehmer bin ich Ihr Ansprechpartner für alle Problemlagen. Seit über 20 Jahren vertrete ich Mandanten im Arbeitsrecht.
Meine Leistungen für Arbeitnehmer:
Wichtig zu wissen
Besonderheiten im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gibt es für Mandanten und Anwälte bestimmte Aspekte zu beachten:
Fristen und Sperrzeiten
Im Fall der Kündigung gilt diese nach Ablauf von 3 Wochen als wirksam. Des Weiteren gibt es auch Sperrzeiten, beispielsweise bei Aufhebungsverträgen. Im Arbeitsrecht gibt es viele weitere gesetzliche Fristen, deren Versäumnis meist zu einem Rechtsverlust führt.
Rasche Klageerhebung
Aufgrund dieser Fristen ist eine rasche Klageerhebung besonders relevant.
Individualrecht und kollektives Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie Arbeitgeber und Vertretern der Arbeitnehmer.
Arbeitsrecht aus verschiedenen Perspektiven
Das Arbeitsrecht wird aus verschiedenen Perspektiven angewandt. Ich vertrete sowohl Arbeitgeber, Personalräte, Führungskräfte und Geschäftsführer als auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mit meinen Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen kenne ich die taktisch beste Vorgehensweise für Ihren Fall.
Alle Themen
Arbeitsrechtliche Beratung
Abfindung
Abmahnung
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Aufhebungsvertrag
Befristete Arbeitsverträge
Betriebliche Mitbestimmung
Krankengeld oder Arbeitslosengeld
Kündigung durch den Arbeitgeber
Kündigungsschutzklage
Kündigung trotz Schwangerschaft
Kündigung während Krankheit
Leiharbeitnehmer
Personalgespräch
Sonderzahlung
Urlaubsanspruch
Typische Anlässe
Wann sich der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht lohnt
Die meisten Menschen kommen erst dann in meine Kanzlei, wenn das Kündigungsschreiben schon auf dem Tisch liegt. Oft wäre früher besser gewesen – etwa bevor ein Aufhebungsvertrag unterschrieben oder eine Abmahnung unwidersprochen hingenommen wurde. Diese sechs Situationen führen erfahrungsgemäß am häufigsten zu arbeitsrechtlichem Beratungsbedarf.
Sie haben eine Kündigung erhalten
Hier zählt jeder Tag: Gegen eine Kündigung muss binnen drei Wochen Klage erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam – auch wenn sie fehlerhaft war. Ob sich eine Klage lohnt, lässt sich meist schon anhand des Schreibens und des Arbeitsvertrags einschätzen.
Zur KündigungsschutzklageIhnen wird ein Aufhebungsvertrag vorgelegt
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsschutz und kann bei der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit auslösen. Wer unter Zeitdruck im Personalgespräch unterschreibt, verschenkt in aller Regel seine Verhandlungsposition.
Aufhebungsvertrag prüfen lassenSie haben eine Abmahnung bekommen
Eine Abmahnung ist häufig die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Sie muss den Vorwurf konkret benennen – pauschale Vorhaltungen genügen nicht. Ob Sie widersprechen oder die Entfernung aus der Personalakte verlangen sollten, hängt vom Einzelfall ab.
Mehr zur AbmahnungEs geht um eine Abfindung
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis entsteht sie im Kündigungsschutzverfahren als Ergebnis einer Verhandlung – und ihre Höhe hängt maßgeblich davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist.
Mehr zur AbfindungIhr Vertrag ist befristet
Befristungen sind an strenge formale Anforderungen geknüpft. Fehlt die Schriftform vor Arbeitsantritt oder trägt eine Sachgrundbefristung nicht, ist die Befristung unwirksam und es besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Auch hier gilt eine Drei-Wochen-Frist.
Befristung prüfen lassenSie sind zum Personalgespräch geladen
Nicht jedes Personalgespräch müssen Sie führen, und nicht jede Frage müssen Sie beantworten. Wer weiß, worauf das Gespräch hinausläuft, sollte vorher klären, welche Rechte er hat – und was er besser nicht unterschreibt.
Rechte im PersonalgesprächAblauf
So läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin ab
Für Arbeitsverhältnisse in Berlin ist das Arbeitsgericht Berlin am Magdeburger Platz 1 in Tiergarten zuständig – eines der größten Arbeitsgerichte Deutschlands. Wer noch nie dort war, unterschätzt meist, wie schnell die ersten Schritte aufeinanderfolgen. Der folgende Ablauf gilt für Bestandsstreitigkeiten, also vor allem für Klagen gegen eine Kündigung.
Klageeingang und Zustellung
Die Klage muss bei einer Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Das Gericht stellt sie dem Arbeitgeber zu und setzt zugleich den ersten Termin fest. Für Klagen ohne Fristbindung – etwa auf ausstehenden Lohn oder ein Arbeitszeugnis – gilt diese Drei-Wochen-Frist nicht.
Gütetermin
Der Gütetermin soll nach § 61a ArbGG binnen zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden und wird von der oder dem Vorsitzenden allein geführt. Ziel ist eine Einigung, nicht ein Urteil. Ein erheblicher Teil der Verfahren endet bereits hier – häufig mit einem Vergleich, in dem das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird.
Kammertermin
Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin. Nun entscheidet die Kammer aus einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und je einer ehrenamtlichen Richterin oder einem ehrenamtlichen Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen. Bis dahin vergehen je nach Auslastung mehrere Monate; auch in diesem Termin ist ein Vergleich noch möglich.
Zuständiges Gericht
Arbeitsgericht Berlin
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin-Tiergarten
Zweite Instanz ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Von meiner Kanzlei in Schöneberg sind es bis zum Arbeitsgericht rund zwei Kilometer – kurze Wege, die sich bemerkbar machen, wenn ein Termin kurzfristig anberaumt wird.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
- Das Kündigungsschreiben mit dem Umschlag, falls vorhanden
- Den Arbeitsvertrag samt allen Nachträgen
- Abmahnungen, Zeugnisse und Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Die Nummer Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden
Qualifikation
Was den Fachanwalt vom Rechtsanwalt unterscheidet
Jede zugelassene Rechtsanwältin und jeder zugelassene Rechtsanwalt darf im Arbeitsrecht beraten. Den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht" vergibt die Rechtsanwaltskammer dagegen nur, wenn zwei Nachweise erbracht sind: besondere theoretische Kenntnisse aus einem mehrmonatigen Lehrgang mit schriftlichen Prüfungen und besondere praktische Erfahrung.
Für das Arbeitsrecht verlangt die Fachanwaltsordnung dafür mindestens 100 bearbeitete Fälle innerhalb der letzten drei Jahre, davon eine festgelegte Mindestzahl an gerichtlichen Verfahren. Der Titel muss zudem laufend durch Fortbildung erhalten werden – wer sie nicht nachweist, verliert ihn wieder.
Praktisch bedeutet das: Sie treffen auf jemanden, der die typischen Konstellationen nicht zum ersten Mal sieht und einschätzen kann, worauf ein Verfahren mit einiger Wahrscheinlichkeit hinausläuft. Gerade bei der Frage, ob ein Vergleichsangebot im Gütetermin gut oder schlecht ist, entscheidet diese Erfahrung über das Ergebnis.
Beratung in Berlin
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gesamten Stadtgebiet
Meine Kanzlei liegt in der Welserstraße in Schöneberg, wenige Minuten vom KaDeWe und vom Bayerischen Platz entfernt. Mandantinnen und Mandanten kommen aus dem gesamten Stadtgebiet – aus Mitte und Moabit ebenso wie aus Charlottenburg, Kreuzberg, Tempelhof oder Lichtenberg. Für das Verfahren spielt der Wohnort ohnehin keine Rolle: Zuständig ist in aller Regel das Arbeitsgericht Berlin, unabhängig davon, in welchem Bezirk Sie arbeiten oder wohnen.
Der Berliner Arbeitsmarkt bringt eigene Themen mit sich. In der Start-up-Szene geht es häufig um Befristungen, unklare Bonusregelungen oder Kündigungen in der Probezeit. Im öffentlichen Dienst und bei landeseigenen Betrieben stehen Eingruppierungsfragen und Tarifrecht im Vordergrund. In Gastronomie, Handel und Pflege sind es Arbeitszeiten, unbezahlte Überstunden und kurzfristige Dienstplanänderungen.
Beraten wird auf Deutsch, Englisch und Spanisch – für die vielen Beschäftigten in Berlin, deren Arbeitsvertrag nicht auf Deutsch verfasst ist, macht das einen Unterschied. Ein Erstgespräch ist telefonisch, per Video oder in der Kanzlei möglich.
Arbeitsrecht in Berlin-Lichtenberg, Karlshorst und Rummelsburg
Faire Kosten und transparente Preise
Wer trägt die Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.
Wichtig ist auch zu wissen, dass es im Arbeitsgerichtsprozess, anders als im Zivilprozess keine Kostenerstattungspflicht des Unterliegenden gibt. Selbst wenn Sie den Prozess verlieren sollten, müssen sie also die Anwaltskosten des Gegners nicht übernehmen.
Zudem fallen zumeist auch keine Gerichtskosten an. Was die eigenen Anwaltskosten angeht, kann bei geringerem Einkommen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
Im Arbeitsrecht entstehen Kosten auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Es fallen Kosten für die Beratungsgebühr, Verfahrensgebühr, Termingebühr und Auslagenpauschale an. Als professioneller Anwalt erhalten Sie in meiner Kanzlei volle Kostentransparenz sowie faire Preise.
Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt vom Streitwert ab. Bei einer Kündigungsschutzklage bemisst er sich nach § 42 Absatz 2 Gerichtskostengesetz regelmäßig nach dem Bruttoverdienst von drei Monaten – unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert oder wie viele Termine stattfinden. Wer 3.000 Euro brutto verdient, hat also einen Streitwert von 9.000 Euro, und daraus errechnen sich die Gebühren nach der Gebührentabelle des RVG. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, sage ich Ihnen im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, hole ich die Deckungszusage für Sie ein. Auch Gewerkschaftsmitglieder und Mitglieder eines Arbeitgeberverbands sollten prüfen, welche Leistungen ihre Mitgliedschaft abdeckt – das kann die Frage, ob sich ein Vorgehen lohnt, deutlich verändern.
Vorteile im Arbeitsrecht
- Keine Kostenerstattungspflicht des Unterliegenden
- Meist keine Gerichtskosten
- Prozesskostenhilfe bei geringerem Einkommen
- Oft geringere Kosten durch Gewerkschaft, Arbeitgeberverband oder Rechtsschutzversicherung
Erstberatung im Arbeitsrecht
190,- € zzgl. MwSt.
bei geringen Einkommen kann ggf. hiervon abgewichen werden
Häufig gestellte Fragen
FAQ zum Thema Arbeitsrecht
Ihr Experte im Arbeitsrecht: Dr. Christopher Kasten
Als Rechtsanwalt ist mir das Vertrauen zwischen Mandant und mir besonders wichtig. Dank meiner fundierten Ausbildung im Bereich Arbeitsrecht kenne ich mich in diesem Rechtsgebiet bestens aus und besitze eine hohe Erfolgsquote. Meine Referenzen und Fachkompetenzen leben zudem von meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht.