
Sonderzuwendungen und Sonderzahlungen
Wann kann der Arbeitgeber die Zahlung einer Sonderzahlung wieder einstellen? Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben.
Wann kann der Arbeitgeber die Zahlung einer Sonderzahlung wieder einstellen?
Viele Arbeitgeber, vor allem in größeren Unternehmen, gewähren ihren Arbeitnehmern einmal im Jahr eine sog. Sonderzahlung (auch Sonderzuwendung, 13. Gehalt, Weihnachtsgeld genannt).
Soweit der Arbeitgeber zur Zahlung einer solchen jährlichen Sonderzahlung tarifvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder arbeitsvertraglich verpflichtet ist, kann der Arbeitgeber seine Zahlungen nicht einseitig einstellen. Vielmehr bedarf es dann einer Änderung des Tarifvertrags bzw. des Arbeitsvertrags.

Freiwillige Sonderzahlungen - Das Problem
Arbeitgeber konnten bislang davon ausgehen, dass auf freiwilliger Grundlage geleistete Sonderzahlungen keinen Anspruch für die Zukunft begründen. Diese Sicherheit ist nunmehr jedoch dahin.
Wichtiges BAG-Urteil zur betrieblichen Übung
BAG Urteil vom 13.5.2015 (10 AZR 266/14)
Nach diesem Urteil des Bundesarbeitsgerichts berechtigt die dreimalige vorbehaltlose Auszahlung einer Sonderzuwendung zum Jahresende den Arbeitnehmer zu der Annahme, auch zukünftig jedes Jahr eine Sonderzahlung zu erhalten.
Dies gilt auch dann, wenn die Sonderzahlung jeweils in unterschiedlicher Höhe erfolgt ist und als "freiwillige" Leistung gekennzeichnet war.
Der Begriff "freiwillig" schützt nicht
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts bringt der Begriff "freiwillig" nur zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber nicht bereits aufgrund vertraglicher Regelungen zur Leistung der Sonderzahlung verpflichtet ist.
Wichtig: Der Arbeitgeber kann durch die Verwendung des Begriffs "freiwillig" bei dreimaliger vorbehaltloser Zahlung aber nicht das Entstehen eines entsprechenden Anspruchs des Arbeitnehmers verhindern.
Fazit für Arbeitnehmer
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen mindestens drei Jahre in Folge eine Sonderzahlung gewährt hat - unabhängig davon, ob sie als "freiwillig" bezeichnet wurde oder in unterschiedlicher Höhe erfolgte - haben Sie möglicherweise einen Rechtsanspruch auf die weitere Zahlung. Lassen Sie Ihren Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Sonderzahlung verweigert?
Ich prüfe Ihren Anspruch und setze Ihre Rechte durch.
Weitere Themen
Fragen zu Sonderzahlungen?
Ich berate Sie zu Ihren Ansprüchen auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni.