Abmahnung erhalten

Nicht selten fühlt sich ein Mitarbeiter ungerecht behandelt, weil er vom Chef eine Abmahnung erhalten hat. Es stellt sich dann die Frage: Soll man dagegen vorgehen?

Dr. Christopher Kasten
Frau liest besorgt eine Abmahnung

Soll man gegen eine Abmahnung vorgehen?

Die Möglichkeit, gerichtlich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorzugehen, besteht. Man kann auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Oft wird dies auch der erste Impuls sein, denn man fühlt sich ja ungerecht behandelt!

Wichtiger Hinweis

Allerdings wird dies strategisch nicht unbedingt sinnvoll sein. Denn in der Regel dient die Abmahnung dazu, eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Ohne vorherige (wirksame) Abmahnung ist eine solche Kündigung in der Regel unwirksam.

Das strategische Dilemma

Wird nun anlässlich der Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte wider Erwarten festgestellt, dass diese wirksam war, so nützt dies dem Arbeitgeber: Er weiß jetzt, dass die Abmahnung wirksam war und kann ggf. die Kündigung nachschieben.

Wird hingegen nicht gegen die Abmahnung vorgegangen, bleibt in der Schwebe, ob diese wirksam war oder nicht. Und damit bleibt auch ungewiss, ob eine nachfolgende Kündigung wirksam wäre oder nicht.

Gegen Klage spricht

  • Bei Bestätigung der Wirksamkeit: Vorteil für Arbeitgeber
  • Kündigung kann leichter nachgeschoben werden
  • Strategischer Nachteil bei späterem Kündigungsschutzprozess

Für Abwarten spricht

  • Wirksamkeit bleibt in der Schwebe
  • Keine Fristen für spätere Klage
  • Klage kann auch nach Kündigung noch erfolgen

Fazit

In der Regel ist es daher nicht geboten, isoliert gegen eine Abmahnung vorzugehen. Dies kann man, da keine Fristen bestehen, auch noch dann tun, wenn eine Kündigung nachfolgt. Denn diese setzt, wie dargelegt, in der Regel eine wirksame Abmahnung voraus.

Beratung zur Abmahnung

Ich berate Sie zur strategisch besten Vorgehensweise bei einer Abmahnung.

Abmahnung erhalten?

Lassen Sie sich beraten, wie Sie strategisch am besten vorgehen. Kontaktieren Sie mich für eine Einschätzung Ihrer Situation.