
Befristete Arbeitsverträge
Ebenso wie die Kündigung kann die Befristung eines Arbeitsvertrags aus vielfältigen Gründen unwirksam sein.
Wann ist die Befristung eines Arbeitsvertrags unwirksam?
Die häufigsten Gründe für die Unwirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Befristung sind:
Keine schriftliche Vereinbarung
Die Befristung wurde nicht schriftlich vereinbart (§ 14 IV TzBfG)
Schriftlich, aber zu spät
Die Befristung wurde zwar schriftlich vereinbart, aber erst nach Arbeitsaufnahme
Kein sachlicher Grund
Es liegt kein sachlicher Grund für die Befristung vor (z.B. weil der Bedarf an der Arbeitsleistung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft besteht)
Vertretung ohne Rückkehr
Der Arbeitnehmer wurde zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers eingestellt, es steht jedoch fest, dass dieser nicht mehr zurückkommt
Haushaltsrechtliche Begründung
Die Befristung wurde haushaltsrechtlich begründet, es stehen aber über den Beendigungszeitpunkt hinaus Mittel zur Verfügung
Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Die Befristung wurde auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gestützt, bei der geschuldeten Dienstleistung handelt es sich aber nicht um eine wissenschaftliche Tätigkeit
Mehr als 2 Jahre ohne Grund
Die Befristung erfolgte ohne sachlichen Grund, dauert aber schon mehr als 2 Jahre
Wichtig: 3-Wochen-Frist beachten!
Ist die Befristung des Arbeitsvertrags aus diesen (oder anderen) Gründen unwirksam, muss wie beim Vorgehen gegen eine Kündigung schnell gehandelt werden, damit zwischen den Parteien Klarheit besteht, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht oder nicht.
Die Unwirksamkeit einer Befristung muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende der Befristung mittels einer sog. Entfristungsklage beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden.

Was passiert bei Fristversäumnis?
Ist diese Frist versäumt, kann nur noch in Ausnahmefällen erfolgreich gegen die Befristung des Arbeitsvertrags vorgegangen werden.
Zeitlicher Ablauf
Das vereinbarte Ende des befristeten Arbeitsvertrags tritt ein.
Innerhalb dieser Frist muss die Entfristungsklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Nur noch in Ausnahmefällen kann gegen die Befristung vorgegangen werden.
Befristung prüfen lassen
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Befristeter Vertrag läuft aus?
Handeln Sie rechtzeitig! Die 3-Wochen-Frist für eine Entfristungsklage beginnt mit dem vereinbarten Ende der Befristung.