
Kündigungsschutzklage
In den allermeisten Fällen! Ein Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhalten hat, sollte stets von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob nicht erfolgreich Kündigungsschutzklage eingelegt werden kann.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Theoretisch wird mit einer Kündigungsschutzklage das Ziel verfolgt, den Arbeitsplatz zu erhalten. In der Praxis ist jedoch eine Abfindungsklage daraus geworden. Denn die meisten Kündigungsschutzklagen enden mit einer Einigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer dahingehend, dass das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird.
Man kann in Deutschland vor den Arbeitsgerichten nicht unmittelbar auf Zahlung einer Abfindung klagen, sondern muss eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erst aushandeln.
Das Kündigungsschutzgesetz
Das Kündigungsschutzgesetz regelt im Wesentlichen, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers nur rechtmäßig ist, wenn der Arbeitgeber hierfür einen Grund hat. Das Gesetz spricht hier von "sozialer Rechtfertigung".
Der Grund kann im Verhalten oder der Person des Arbeitnehmers oder in der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers liegen und muss vom Arbeitgeber nachgewiesen werden können.
Kündigungsschutzklage im Kleinbetrieb
Ausnahme für Kleinunternehmen
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinunternehmen mit 10 oder weniger Arbeitnehmern. Arbeitgeber mit 10 oder weniger Arbeitnehmern können also auch grundlos kündigen. Diese kleinen Arbeitgeber müssen dann nur die Kündigungsfrist wahren.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Grundlose Kündigung
Eine Kündigungsschutzklage ist immer sinnvoll, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, für die es aus Sicht des Arbeitnehmers keinen vernünftigen Grund gibt. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber mehr als 10 Beschäftigte hat.
Fristlose Kündigung
Eine Kündigungsschutzklage macht immer dann Sinn, wenn eine Kündigung fristlos ausgesprochen wurde. Denn eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Straftaten) gerechtfertigt, auch wenn der Arbeitgeber weniger als 10 Beschäftigte hat.
Wie stehen die Chancen?
Misst man die Erfolgsquote einer Kündigungsschutzklage nicht daran, ob der Arbeitnehmer wieder in seinen Betrieb zurückkehren kann (was natürlich auch vorkommt), sondern daran, ob sich die Klage finanziell auszahlt, ist sie sehr hoch.
Man kann sagen, dass sich eine Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer fast immer lohnt, da der Arbeitgeber im Ergebnis zumeist eine Abfindung zahlen oder zumindest die Kündigungsfrist einhalten muss.
der Fälle werden bereits im Gütetermin einvernehmlich gelöst
Was können Gründe für die Unwirksamkeit einer Kündigung sein?
Die Kündigung wurde nicht schriftlich erklärt (sondern z.B. mündlich oder per E-Mail)
Die Kündigung wurde von der falschen Person erklärt
Der Betriebsrat wurde vor Ausspruch der Kündigung nicht oder nicht ausreichend beteiligt
Es wurde verhaltensbedingt gekündigt, zuvor aber nicht abgemahnt
Es wurde zwar nach Abmahnung verhaltensbedingt gekündigt, der Vorwurf wiegt aber nicht schwer genug
Der Vorwurf wiegt zwar schwer genug, die Kündigung wurde aber zu spät erklärt (vgl. § 626 II BGB)
Es wurde betriebsbedingt gekündigt, obwohl andere Arbeitnehmer weniger schutzwürdig sind
Es wurde krankheitsbedingt gekündigt, aber die Fehlzeiten reichen gar nicht aus oder der Arbeitnehmer ist schon auf dem Weg der Genesung
Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, weil der Arbeitnehmer woanders, auch in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann
Es wurde gegen spezielle Kündigungsverbote verstoßen (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte, Datenschutzbeauftragte etc.)
Dreiwöchige Klagefrist beachten!
Ist die Kündigung aus diesen (oder anderen) Gründen unwirksam, muss allerdings schnell gehandelt werden, denn der Gesetzgeber wollte, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber rasch Klarheit herrscht, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht oder nicht.
Die Unwirksamkeit einer Kündigung muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach deren Erhalt beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Ist diese Frist versäumt, kann nur noch in Ausnahmefällen erfolgreich gegen die Kündigung vorgegangen werden.
Welches Gericht ist verantwortlich?
Örtlich können mehrere Gerichte zuständig sein: Das Arbeitsgericht am Geschäftssitz des Arbeitgebers und das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer seiner Arbeit nachgeht.
Beispiel
Arbeiten Sie bei einem Arbeitnehmer in Berlin, dessen Firma eine Niederlassung in München hat, können Sie beim Berliner Arbeitsgericht oder beim Arbeitsgericht München Klage einreichen.

Kündigungsschutzklage in der Probezeit?
Wird eine Kündigung noch in der Probezeit ausgesprochen, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage in der Regel nicht. Grund hierfür ist, dass der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erst nach einer Besch��ftigungsdauer von sechs Monaten greift.
Ausnahme: Dies gilt dann nicht, wenn es sich um eine schwangere Arbeitnehmerin handelt.

Kündigung bei Schwangerschaft
Während des Bestehens einer Schwangerschaft besteht zum Schutz der werdenden Mutter ein gesetzliches Kündigungsverbot. Sollte ein Arbeitgeber gleichwohl eine Kündigung aussprechen, wird eine Klage hiergegen, von krassen Ausnahmefällen abgesehen, Erfolg haben.
Dies gilt auch, soweit sich die gekündigte Arbeitnehmerin noch in der Probezeit befand.
Sollte das Arbeitsverhältnis im Falle einer Befristung schlicht durch Zeitablauf enden, ändert hieran allerdings auch die Schwangerschaft nichts.
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Kündigung bei Krankheit
Es ist ein Irrtum, dass man während einer Krankheit nicht gekündigt werden darf. Eine ordentliche Kündigung ist auch während der Krankheit möglich.
Lediglich die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund scheidet während der Krankheit praktisch aus.
Mehr erfahrenWie hoch ist in der Regel die Abfindung?
Da der Arbeitgeber einen einmal gefeuerten Arbeitnehmer in der Regel nicht wiedereinstellen will, kauft er sich vom Risiko, dass die Kündigungsschutzklage Erfolg hat, im Rahmen eines Vergleichs durch Zahlung einer Abfindung frei.
Faustformel
Ein halbes Monatsbruttogehalt pro Beschäftigungsjahr
Beispiel: 3.500 € monatlich, 10 Jahre Beschäftigung = 17.500 € Abfindung
Verhandlungssache
Die Abfindung kann auch höher oder niedriger ausfallen, je nachdem, wie gut die Chancen der Klage sind. Es handelt sich um eine Faustformel, keine gesetzliche Regelung.
Gütetermin und Kammertermin
Klageeinreichung
Einzureichen ist die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Wichtig ist hierbei zunächst, dass die dreiwöchige Klagefrist gewahrt ist.
Gütetermin (ca. 1 Monat nach Klage)
Die Güteverhandlung dient dazu, mit Hilfe des Arbeitsgerichts eine gütliche Lösung zu finden. Dies gelingt in ca. 80% der Fälle.
Zum Gütetermin muss der gekündigte Arbeitnehmer in der Regel nicht erscheinen. Er wird von seinem Rechtsanwalt vertreten.
Kammertermin (falls nötig, ca. 6 Monate später)
Nur falls im Gütetermin keine Einigung erzielt werden kann, wird ein weiterer Termin anberaumt. Meist kommt es spätestens hier zu einer Einigung. Die Parteien werden zumeist auch persönlich geladen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Berechnung
Die Kosten hängen von der Höhe des Einkommens ab. Als Gegenstandswert wird das dreifache Bruttomonatseinkommen zugrunde gelegt.
Beispiel: Bei 3.000 € Gehalt = 9.000 € Streitwert, ca. 2.100 € Anwaltskosten
Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten der Kündigungsschutzklage vollständig.
Prozesskostenhilfe
Falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, kann bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen PKH in Anspruch genommen werden.
Besonderheit: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht keine Kostentragungspflicht. Das bedeutet, dass eine Partei die Kosten der Gegenseite auch dann nicht übernehmen muss, wenn sie vollständig unterliegt. Jede Partei trägt ihre Kosten selbst.
Weitere Fragen zur Kündigungsschutzklage
Arbeitgeber zieht Kündigung zurück: Was tun?
Wenn der Arbeitgeber die Kündigung zurückzieht, hat die Kündigungsschutzklage Erfolg und das Arbeitsverhältnis wird fortgesetzt. Das gleiche gilt bei Gewinn bzw. Erfolg der Kündigungsschutzklage.
Kündigungsschutzklage gewonnen: Wie geht es weiter?
Sollte der Arbeitgeber die Kündigung zurückziehen, war die Kündigungsschutzklage erfolgreich. Das Arbeitsverhältnis wird einfach fortgesetzt.
Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?
Die Dauer der Klage ergibt sich aus dem Ablauf. Bei Einigung im Gütetermin ca. 1 Monat, bei Erforderlichkeit eines Kammertermins ca. 6 Monate.
Kündigungsschutzklage trotz neuem Job – Ist das möglich?
Eine Kündigungsschutzklage trotz neuer Beschäftigung ist möglich, dürfte aber nur selten sinnvoll sein.
Kündigungsschutzklage Berlin
Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, prüfe ich diese als Fachanwalt für Arbeitsrecht gerne auf mögliche Fehler. Sollte die Kündigung – wie meistens – unwirksam sein, lege ich für Sie Kündigungsschutzklage ein.
Meine Kanzlei befindet sich unweit des Arbeitsgerichts Berlin in zentraler Lage in Schöneberg (Nähe KaDeWe).