
Kündigung während der Krankheit
Viele Leute glauben, dass Ihnen nicht gekündigt werden kann, solange sie krank sind. Dies ist jedoch ein großer Irrtum.
Kündigung während der Krankheit – geht das?
Verbreiteter Irrtum!
Viele Leute glauben, dass Ihnen nicht gekündigt werden kann, solange sie krank sind. Dies ist jedoch ein großer Irrtum. Auch während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen. Unter Umständen sogar wegen der Krankheit!

Welche Kündigungen sind möglich?
Fristlose Kündigung: eher unwahrscheinlich
Die einzige Form der Kündigung, die während der Krankheit des Arbeitnehmers praktisch ausscheidet, ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Denn diese muss vom Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden.
Ordentliche Kündigung: jederzeit möglich
Etwas anderes gilt jedoch für die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese kann vom Arbeitgeber auch während der Krankheit jederzeit ausgesprochen werden:
- wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers
- aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers
- aus betrieblichen Gründen
Kündigung wegen der Krankheit
Eine Kündigung wegen der Krankheit kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:
- bei häufigen Kurzerkrankungen
- bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (ab ca. 1,5 Jahren)
Wichtig zu wissen
Eine Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung. Wenn Sie während einer Erkrankung eine Kündigung erhalten, sollten Sie schnell handeln. Die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage gilt auch hier!
Kündigung während Krankheit?
Handeln Sie schnell! Ich prüfe die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung.
Kündigung erhalten?
Auch während einer Krankheit können Sie sich gegen eine Kündigung wehren. Beachten Sie die 3-Wochen-Frist!