Kündigung Arbeitgeber

Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgelöst. Erfahren Sie hier alles Wichtige zu Kündigungsarten, Kündigungsschutz und Ihren Rechten.

Dr. Christopher Kasten

Arbeitsrecht

Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer, das durch einen Arbeitsvertrag begründet wurde, aufgelöst. Wenn Sie mehr zum Thema Kündigung Arbeitgeber erfahren wollen, z.B. welche Kündigungsarten es gibt, welchen Kündigungsschutz Sie genießen, welche Gründe es gibt, was Sie tun können oder einfach Informationen zu den Themen Abmahnung, Probezeit oder Abfindung sammeln möchten, sind Sie hier genau richtig.

Sollten Sie eine Beratung wünschen, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

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Übersicht

Die 3 Kündigungsarten - einfach erklärt

Eine Kündigung Arbeitgeber kann auf drei verschiedene Arten erfolgen. Die Wirksamkeit der Kündigungen ist nicht von einer Annahme durch die Arbeitnehmer abhängig, da es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung Arbeitgeber kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu einem im Arbeitsvertrag festgehaltenen Termin erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen. Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses müssen nicht angeführt werden.

Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist
Schriftform erforderlich
Keine Angabe von Gründen nötig
Zugang beim Arbeitnehmer erforderlich

Ihre Rechte

Der gesetzliche Kündigungsschutz

Hat ein Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mehr als sechs Monate gedauert, besteht ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Der Arbeitnehmer ist durch die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes geschützt. Er kann mit einer Kündigungsschutzklage nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gegen die Kündigung Arbeitgeber vorgehen.

Wichtig: 3-Wochen-Frist

Bei dem rechtlichen Vorgehen gegen eine Kündigungserklärung muss der Arbeitnehmer schnell reagieren. Damit es zu keiner Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen eingebracht werden.

Sonderkündigungsschutz

Ein Sonderkündigungsschutz besteht für bestimmte Personengruppen:

Schwangere

Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt

Elternzeit

Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz

Schwerbehinderte

Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich

Betriebsrat

Besonderer Schutz für Betriebsratsmitglieder

Rechtliche Grundlagen

Gründe für eine Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung

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Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitspflichten nicht mehr nachkommt, oder Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung, Pflichtverletzung und Fehlzeiten am Arbeitsplatz nachgewiesen werden.

  • Drogen- oder Alkoholmissbrauch
  • Diebstahl
  • Beleidigungen

Betriebsbedingte Kündigung

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Betriebsbedingte Kündigung

Ist betriebsbedingt eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich, kann eine ordentliche Kündigung trotz gesetzlichem Schutz ausgesprochen werden. Ein Beispiel dafür ist ein Wegfall des Arbeitsplatzes.

  • Wegfall des Arbeitsplatzes
  • Betriebsschließung
  • Standortverlagerung

Personenbedingte Kündigung

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Personenbedingte Kündigung

Kann ein Arbeitnehmer, der gesetzlich vor einer Kündigung geschützt ist, aus persönlichen Umständen nicht weiter beschäftigt werden, liegt eine personenbedingte Kündigung vor. Ein Beispiel dafür ist, dass der Arbeitnehmer seine betrieblichen Pflichten durch eine Krankheit nicht mehr erfüllen kann.

  • Langzeiterkrankung
  • Verlust der Fahrerlaubnis
  • Fehlende Arbeitserlaubnis

Fristen beachten

Kündigungsfrist nach Beschäftigungsdauer

Bei der Kündigung Arbeitgeber muss die Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Kürzere Fristen als vier Wochen sind nur bei einem Beschäftigungsverhältnis mit einer Dauer von unter drei Monaten möglich. Bei Teilzeit bestehen die gleichen Kündigungsfristen wie bei Vollzeit.

Kündigungsfristen

Probezeit2 Wochen
bis 2 Jahre4 Wochen
2-5 Jahre1 Monat
5-8 Jahre2 Monate
8-10 Jahre3 Monate
10-12 Jahre4 Monate
12-15 Jahre5 Monate
15-20 Jahre6 Monate
über 20 Jahre7 Monate

Achtung

Häufigste Fehler bei der Kündigung

Meistens werden die formalrechtlichen Ansprüche bei der Kündigung Arbeitgeber nicht eingehalten:

  • Die Kündigung erfolgt nicht in Schriftform
  • Die Unterschrift auf der Kündigung ist von der falschen Person
  • Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten
  • Kündigung und Abmahnung erfolgen zum gleichen Zeitpunkt
  • Die Kündigung erfolgt während eines aufrechten befristeten Arbeitsverhältnisses

Kündigung im Kleinbetrieb

Für Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb besteht kein Anspruch auf einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Jedes Unternehmen mit weniger als zehn Angestellten oder Arbeitern gilt dabei gesetzlich als Kleinunternehmen. Bei der Kündigung müssen bei der Sozialauswahl Unterhaltspflichten und andere persönliche Umstände berücksichtigt werden.

Kündigung in der Probezeit

Die Probezeit beträgt durchschnittlich sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit besteht eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ist in dem Arbeitsvertrag eine längere Probezeit vorgesehen, verlängert sich auch die Kündigungsfrist bei der Kündigung Arbeitgeber auf vier Wochen.

Beratung zum Thema Kündigung

Wenn Sie sich zum Thema "Kündigung Arbeitgeber" einmal beraten lassen möchten, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin sowohl telefonisch als auch in einem Vor-Ort Termin gerne zur Verfügung.