
Arbeitsrecht in Berlin-Lichtenberg
Fachanwalt für Arbeitsrecht für Lichtenberg, Karlshorst, Rummelsburg, Friedrichsfelde und Hohenschönhausen.
Ihr Ansprechpartner für Lichtenberg
Fachanwalt für Arbeitsrecht für den Bezirk Lichtenberg
Lichtenberg ist ein Bezirk mit vielen großen Arbeitgebern: Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Betriebe des Landes und landeseigene Gesellschaften, Logistik und Gewerbe rund um die Herzbergstraße, dazu die Hochschule für Technik und Wirtschaft in Karlshorst. Das prägt die Fragen, mit denen Beschäftigte von hier zu mir kommen.
In Schichtbetrieben und in der Pflege geht es häufig um Arbeitszeiten, kurzfristige Dienstplanänderungen und unbezahlte Überstunden. Wo nach Tarif gearbeitet wird, sind es Eingruppierungsfragen und Zulagen. Und dort, wo ein Betriebsrat oder Personalrat besteht, stellt sich bei jeder Kündigung zuerst die Frage, ob er ordnungsgemäß beteiligt wurde – wurde er es nicht, ist die Kündigung schon aus diesem Grund unwirksam.
Für das Verfahren selbst spielt Ihr Wohnort keine Rolle: Über arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Berlin entscheidet das Arbeitsgericht Berlin in Tiergarten, gleich aus welchem Bezirk Sie kommen. Wichtiger als die Entfernung ist deshalb, wie schnell Sie sich melden – bei einer Kündigung zählen drei Wochen.
Zuständiges Gericht
Arbeitsgericht Berlin
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin-Tiergarten
Ein eigenes Arbeitsgericht für Lichtenberg gibt es nicht – für ganz Berlin ist dieses eine Gericht zuständig.
Erstberatung
190,– € zzgl. MwSt.
bei geringem Einkommen kann davon abgewichen werden
Telefonisch, per Video oder in der Kanzlei in Schöneberg – von Lichtenberg und Karlshorst rund 30 bis 40 Minuten mit S- und U-Bahn.
030 / 2363 0701Themen
Womit ich Sie in Lichtenberg unterstütze
Die häufigsten Anliegen im Arbeitsrecht, jeweils mit einer ausführlichen Seite zum Thema.
Kündigung erhalten
Drei Wochen Zeit für die Klage – danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war.
Mehr erfahrenAbfindung
Wie eine Abfindung zustande kommt und wovon ihre Höhe tatsächlich abhängt.
Mehr erfahrenAbmahnung
Häufig die Vorstufe zur Kündigung. Wann sich Widerspruch lohnt und wann nicht.
Mehr erfahrenAufhebungsvertrag
Beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsschutz – und kann eine Sperrzeit auslösen.
Mehr erfahrenBefristeter Vertrag
Formfehler machen die Befristung unwirksam. Auch hier laufen nur drei Wochen.
Mehr erfahrenUrlaub und Überstunden
Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung und die Frage, wann Urlaub tatsächlich verfällt.
Mehr erfahrenWie es weitergeht
Vom Kündigungsschreiben bis zum Termin
Nach Eingang der Klage setzt das Gericht den Gütetermin an, der nach dem Arbeitsgerichtsgesetz binnen zwei Wochen stattfinden soll. Dort wird nicht entschieden, sondern verhandelt – ein erheblicher Teil der Verfahren endet bereits hier mit einem Vergleich, meist gegen Zahlung einer Abfindung.
Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin vor der vollen Kammer. Bis dahin vergehen je nach Auslastung mehrere Monate. Eine Besonderheit des Arbeitsrechts: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie den Prozess verliert.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
- Das Kündigungsschreiben mit dem Umschlag, falls vorhanden
- Den Arbeitsvertrag samt allen Nachträgen
- Abmahnungen, Zeugnisse und Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Angaben zur Betriebsgröße und dazu, ob ein Betriebsrat besteht
- Die Nummer Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden
Häufige Fragen
Arbeitsrecht in Berlin-Lichtenberg
Welches Arbeitsgericht ist für Lichtenberg zuständig?
Für Arbeitsverhältnisse in Berlin entscheidet das Arbeitsgericht Berlin am Magdeburger Platz 1 in Tiergarten – unabhängig davon, in welchem Bezirk Sie wohnen oder arbeiten. Es gibt also kein eigenes Arbeitsgericht für Lichtenberg. Zweite Instanz ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Ich habe gerade eine Kündigung bekommen – wie schnell muss ich handeln?
Sehr schnell. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Maßgeblich ist der Tag, an dem das Schreiben in Ihrem Briefkasten lag, nicht wann Sie es gelesen haben. Nach Fristablauf gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie eindeutig rechtswidrig war.
Muss ich für die Beratung nach Schöneberg fahren?
Nein. Ein Erstgespräch ist telefonisch oder per Video ebenso möglich wie in der Kanzlei. Wenn Sie persönlich kommen möchten: Von Lichtenberg und Karlshorst erreichen Sie die Welserstraße in Schöneberg mit S- und U-Bahn in rund 30 bis 40 Minuten.
Was kostet die Erstberatung im Arbeitsrecht?
Die Erstberatung kostet 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer; bei geringem Einkommen kann davon abgewichen werden. Im Übrigen wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, hole ich die Deckungszusage für Sie ein.
Arbeitsrechtliche Beratung für Berlin-Lichtenberg
Bei einer Kündigung zählen drei Wochen. Je früher wir sprechen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.