Abfindung und Unterhalt
Welchen Einfluss hat eine Abfindung auf die Unterhaltsberechnung? Als Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht berate ich Sie zu den Auswirkungen.
Unterhaltsberechnung
Welchen Einfluss hat die Abfindung?
Wenn das Arbeitsverhältnis einer unterhaltspflichtigen Person endet und eine Abfindung ausgezahlt wird, hat das unter Umständen Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen.
Sollte bereits ein neues Arbeitsverhältnis bestehen, bei welchem das Einkommen in einem ähnlichen Bereich liegt, bleibt die Abfindung unberührt. Wenn jedoch Arbeitslosengeld ausgezahlt wird ODER das neue Gehalt weit unter dem vorherigen Niveau liegt, muss die Abfindung genutzt werden, um das Gehalt aufzustocken.
Ist bereits klar, dass das Einkommen über einen längeren Zeitraum unter dem vorherigen Niveau bleibt, kann auch nur eine Teilaufstockung stattfinden.
Wichtig zu wissen
Abfindung & Unterhalt
- Abfindung kann Unterhaltspflicht beeinflussen
- Bei gleichem Gehalt bleibt Abfindung unberührt
- Aufstockung bei Arbeitslosengeld möglich
- Teilaufstockung bei langer Arbeitslosigkeit
Praxisbeispiel
Beispiel zur Unterhaltsberechnung
Fall: Herr Müller
geschieden, unterhaltspflichtig gegenüber minderjähriger Tochter
Ergebnis
Bis Herr Müller wieder in ein neues Arbeitsverhältnis tritt, muss er sein Einkommen monatlich um 1.000€ monatlich aufstocken und weiterhin denselben Unterhaltsbetrag zahlen. Nach 10 Monate ist bei diesem Beispiel die Abfindung aufgebraucht, sollte bis dahin noch kein neues Arbeitsverhältnis bestehen, muss der Unterhalt neu verhandelt werden.
Hinweis: Ist hingegen nach Auszahlung der Abfindung bereits absehbar, dass über einen längeren Zeitraum kein neues Arbeitsverhältnis bestehen wird, dient die Abfindung nur zur Teilaufstockung. So wird ermöglicht, dass auch über eine lange Zeitperiode hinweg Unterhalt ausgezahlt werden kann.
Verschiedene Situationen
Mögliche Szenarien
Neues Arbeitsverhältnis mit ähnlichem Gehalt
Wenn bereits ein neues Arbeitsverhältnis besteht, bei welchem das Einkommen in einem ähnlichen Bereich liegt, bleibt die Abfindung unberührt.
Arbeitslosengeld wird bezogen
Wenn Arbeitslosengeld ausgezahlt wird, muss die Abfindung genutzt werden, um das Gehalt aufzustocken und den bisherigen Unterhaltsbetrag weiterhin zu zahlen.
Neues Gehalt unter bisherigem Niveau
Wenn das neue Gehalt weit unter dem vorherigen Niveau liegt, muss die Abfindung zur Aufstockung herangezogen werden.
Längere Arbeitslosigkeit absehbar
Ist bereits bei Auszahlung der Abfindung absehbar, dass über einen längeren Zeitraum kein neues Arbeitsverhältnis bestehen wird, dient die Abfindung nur zur Teilaufstockung.
Sie haben eine Abfindung erhalten?
Als spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht Berlin berate ich Sie gerne umfassend. Für eine genaue Unterhaltsberechnung stehe ich Ihnen ebenso zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an für ein erstes Beratungsgespräch.