Abfindung und Unterhalt

Welchen Einfluss hat eine Abfindung auf die Unterhaltsberechnung? Als Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht berate ich Sie zu den Auswirkungen.

Dr. Christopher Kasten

Unterhaltsberechnung

Welchen Einfluss hat die Abfindung?

Wenn das Arbeitsverhältnis einer unterhaltspflichtigen Person endet und eine Abfindung ausgezahlt wird, hat das unter Umständen Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen.

Sollte bereits ein neues Arbeitsverhältnis bestehen, bei welchem das Einkommen in einem ähnlichen Bereich liegt, bleibt die Abfindung unberührt. Wenn jedoch Arbeitslosengeld ausgezahlt wird ODER das neue Gehalt weit unter dem vorherigen Niveau liegt, muss die Abfindung genutzt werden, um das Gehalt aufzustocken.

Ist bereits klar, dass das Einkommen über einen längeren Zeitraum unter dem vorherigen Niveau bleibt, kann auch nur eine Teilaufstockung stattfinden.

Wichtig zu wissen

Abfindung & Unterhalt

  • Abfindung kann Unterhaltspflicht beeinflussen
  • Bei gleichem Gehalt bleibt Abfindung unberührt
  • Aufstockung bei Arbeitslosengeld möglich
  • Teilaufstockung bei langer Arbeitslosigkeit

Praxisbeispiel

Beispiel zur Unterhaltsberechnung

Fall: Herr Müller

geschieden, unterhaltspflichtig gegenüber minderjähriger Tochter

Bisheriges Gehalt2.500€ Netto
Abfindung10.000€
Arbeitslosengeld1.500€
Monatliche Aufstockung1.000€ monatlich
Abfindung reicht für10 Monate

Ergebnis

Bis Herr Müller wieder in ein neues Arbeitsverhältnis tritt, muss er sein Einkommen monatlich um 1.000€ monatlich aufstocken und weiterhin denselben Unterhaltsbetrag zahlen. Nach 10 Monate ist bei diesem Beispiel die Abfindung aufgebraucht, sollte bis dahin noch kein neues Arbeitsverhältnis bestehen, muss der Unterhalt neu verhandelt werden.

Hinweis: Ist hingegen nach Auszahlung der Abfindung bereits absehbar, dass über einen längeren Zeitraum kein neues Arbeitsverhältnis bestehen wird, dient die Abfindung nur zur Teilaufstockung. So wird ermöglicht, dass auch über eine lange Zeitperiode hinweg Unterhalt ausgezahlt werden kann.

Verschiedene Situationen

Mögliche Szenarien

Neues Arbeitsverhältnis mit ähnlichem Gehalt

Wenn bereits ein neues Arbeitsverhältnis besteht, bei welchem das Einkommen in einem ähnlichen Bereich liegt, bleibt die Abfindung unberührt.

Abfindung bleibt vollständig erhalten

Arbeitslosengeld wird bezogen

Wenn Arbeitslosengeld ausgezahlt wird, muss die Abfindung genutzt werden, um das Gehalt aufzustocken und den bisherigen Unterhaltsbetrag weiterhin zu zahlen.

Abfindung zur Aufstockung verwenden

Neues Gehalt unter bisherigem Niveau

Wenn das neue Gehalt weit unter dem vorherigen Niveau liegt, muss die Abfindung zur Aufstockung herangezogen werden.

Teilaufstockung aus Abfindung

Längere Arbeitslosigkeit absehbar

Ist bereits bei Auszahlung der Abfindung absehbar, dass über einen längeren Zeitraum kein neues Arbeitsverhältnis bestehen wird, dient die Abfindung nur zur Teilaufstockung.

Verteilung über längeren Zeitraum

Sie haben eine Abfindung erhalten?

Als spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht Berlin berate ich Sie gerne umfassend. Für eine genaue Unterhaltsberechnung stehe ich Ihnen ebenso zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an für ein erstes Beratungsgespräch.