
Familienrecht in Berlin-Mitte
Fachanwalt für Familienrecht für Mitte, Moabit, Wedding, Tiergarten und das Hansaviertel – Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinn.
Ihr Ansprechpartner für Mitte
Fachanwalt für Familienrecht für den Bezirk Mitte
Der Bezirk Mitte ist der vielfältigste Berlins – und das schlägt sich in den familienrechtlichen Fragen nieder, mit denen Mandantinnen und Mandanten zu mir kommen. In Moabit und im Wedding geht es häufig um Unterhalt bei knappem Einkommen und um Verfahrenskostenhilfe. Rund um das Hansaviertel und den Tiergarten stehen eher Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich im Vordergrund, weil dort öfter Immobilien und betriebliche Altersvorsorge im Spiel sind.
Eine Besonderheit von Mitte ist der hohe Anteil internationaler Ehen. Wenn Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, im Ausland geheiratet wurde oder ein Ehegatte Deutschland verlassen hat, ist die erste Frage nicht, wie geschieden wird – sondern welches Recht überhaupt gilt und welches Gericht entscheidet. Diese Klärung steht am Anfang, weil sie über Unterhalt und Vermögensaufteilung mitentscheidet.
Als Fachanwalt für Familienrecht und für Arbeitsrecht berate ich seit über zwei Jahrzehnten in Berlin. Meine Kanzlei liegt in Schöneberg – für ein Verfahren spielt das keine Rolle, denn zuständig ist ohnehin das Gericht am Aufenthalt der Kinder oder des anderen Ehegatten, nicht das an meinem Kanzleisitz.
Anfahrt aus Mitte
Die Kanzlei liegt in der Welserstraße 10–12 in Schöneberg, nahe dem Bayerischen Platz und wenige Minuten vom KaDeWe entfernt.
Aus Mitte, Moabit und dem Hansaviertel sind es mit der U-Bahn rund 15 bis 20 Minuten. Ein Erstgespräch ist ebenso telefonisch oder per Video möglich.
Erstberatung
190,– € zzgl. MwSt.
Verfahrenskostenhilfe möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen
030 / 2363 0701Leistungen
Womit ich Sie in Mitte unterstütze
Die häufigsten Anliegen im Familienrecht – jeweils mit einer ausführlichen Seite zum Thema.
Scheidung
Vom Trennungsjahr über den Antrag bis zum Termin – einvernehmlich oder streitig.
Mehr erfahrenUnterhalt
Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt berechnen, durchsetzen oder abwehren.
Mehr erfahrenSorge- und Umgangsrecht
Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht, Umgangsregelungen und deren Durchsetzung.
Mehr erfahrenZugewinnausgleich
Vermögensauseinandersetzung, Auskunftsansprüche und Berechnung des Zugewinns.
Mehr erfahrenInternationales Familienrecht
Wenn Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder im Ausland leben.
Mehr erfahrenVaterschaftsanfechtung
Abstammungsrecht, Vaterschaftsanerkennung und deren Anfechtung.
Mehr erfahrenWie es abläuft
Vom ersten Gespräch bis zur Entscheidung
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Wie lange leben Sie schon getrennt, gibt es gemeinsame Kinder, wie sind die Einkommensverhältnisse, welches Vermögen ist vorhanden? Daraus ergibt sich, welche Ansprüche im Raum stehen und ob eine außergerichtliche Einigung realistisch ist.
Wo eine Einigung möglich ist, ist sie fast immer die bessere Lösung – sie ist schneller, günstiger und belastet das Verhältnis der Eltern weniger. Wo das nicht geht, vertrete ich Sie im gerichtlichen Verfahren. Vor dem Familiengericht besteht für Ehegatten Anwaltszwang, den Antrag kann also nur eine Anwältin oder ein Anwalt einreichen.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
- Angaben zum Datum der Trennung
- Einkommensnachweise beider Ehegatten, soweit vorhanden
- Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
- Einen Ehevertrag, falls einer geschlossen wurde
- Eine Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten
- Bisherigen Schriftwechsel mit dem anderen Ehegatten oder dessen Anwalt
Häufige Fragen
Familienrecht in Berlin-Mitte
Welches Familiengericht ist für Berlin-Mitte zuständig?
Zuständig ist nicht das Gericht an Ihrem Wohnort, sondern das Familiengericht, in dessen Bezirk die gemeinsamen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gibt es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt des anderen Ehegatten an (§ 122 FamFG). In Berlin sind Familiensachen bei mehreren Amtsgerichten angesiedelt. Welches Gericht in Ihrem Fall entscheidet, klären wir im Erstgespräch – für Sie ändert sich am Ablauf nichts.
Muss ich für die Beratung nach Schöneberg kommen?
Nein. Ein Erstgespräch ist telefonisch oder per Video genauso möglich wie in der Kanzlei. Wenn Sie lieber persönlich kommen: Von Mitte, Moabit oder dem Hansaviertel sind es mit der U-Bahn rund 15 bis 20 Minuten bis zur Welserstraße in Schöneberg.
Was kostet die Erstberatung im Familienrecht?
Die Erstberatung kostet 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Danach richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Reicht das Einkommen nicht aus, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden – sowohl für die Beratung als auch für ein gerichtliches Verfahren.
Wird auch auf Englisch oder Spanisch beraten?
Ja. Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Spanisch möglich. Gerade in Mitte und Moabit leben viele Menschen, deren Ehe einen Auslandsbezug hat – etwa weil die Eheleute unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder im Ausland geheiratet wurde. In diesen Fällen ist zunächst zu klären, welches Recht überhaupt anzuwenden ist.
Beratung im Familienrecht für Berlin-Mitte
Ob Trennung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und welche Schritte sinnvoll sind. Auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.