Familienrecht in Berlin-Mitte

Fachanwalt für Familienrecht für Mitte, Moabit, Wedding, Tiergarten und das Hansaviertel – Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinn.

Dr. Christopher Kasten

Ihr Ansprechpartner für Mitte

Fachanwalt für Familienrecht für den Bezirk Mitte

Der Bezirk Mitte ist der vielfältigste Berlins – und das schlägt sich in den familienrechtlichen Fragen nieder, mit denen Mandantinnen und Mandanten zu mir kommen. In Moabit und im Wedding geht es häufig um Unterhalt bei knappem Einkommen und um Verfahrenskostenhilfe. Rund um das Hansaviertel und den Tiergarten stehen eher Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich im Vordergrund, weil dort öfter Immobilien und betriebliche Altersvorsorge im Spiel sind.

Eine Besonderheit von Mitte ist der hohe Anteil internationaler Ehen. Wenn Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, im Ausland geheiratet wurde oder ein Ehegatte Deutschland verlassen hat, ist die erste Frage nicht, wie geschieden wird – sondern welches Recht überhaupt gilt und welches Gericht entscheidet. Diese Klärung steht am Anfang, weil sie über Unterhalt und Vermögensaufteilung mitentscheidet.

Als Fachanwalt für Familienrecht und für Arbeitsrecht berate ich seit über zwei Jahrzehnten in Berlin. Meine Kanzlei liegt in Schöneberg – für ein Verfahren spielt das keine Rolle, denn zuständig ist ohnehin das Gericht am Aufenthalt der Kinder oder des anderen Ehegatten, nicht das an meinem Kanzleisitz.

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Anfahrt aus Mitte

Die Kanzlei liegt in der Welserstraße 10–12 in Schöneberg, nahe dem Bayerischen Platz und wenige Minuten vom KaDeWe entfernt.

Aus Mitte, Moabit und dem Hansaviertel sind es mit der U-Bahn rund 15 bis 20 Minuten. Ein Erstgespräch ist ebenso telefonisch oder per Video möglich.

Erstberatung

190,– € zzgl. MwSt.

Verfahrenskostenhilfe möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen

030 / 2363 0701

Wie es abläuft

Vom ersten Gespräch bis zur Entscheidung

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Wie lange leben Sie schon getrennt, gibt es gemeinsame Kinder, wie sind die Einkommensverhältnisse, welches Vermögen ist vorhanden? Daraus ergibt sich, welche Ansprüche im Raum stehen und ob eine außergerichtliche Einigung realistisch ist.

Wo eine Einigung möglich ist, ist sie fast immer die bessere Lösung – sie ist schneller, günstiger und belastet das Verhältnis der Eltern weniger. Wo das nicht geht, vertrete ich Sie im gerichtlichen Verfahren. Vor dem Familiengericht besteht für Ehegatten Anwaltszwang, den Antrag kann also nur eine Anwältin oder ein Anwalt einreichen.

Zur Übersicht Familienrecht Berlin

Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten

  • Angaben zum Datum der Trennung
  • Einkommensnachweise beider Ehegatten, soweit vorhanden
  • Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
  • Einen Ehevertrag, falls einer geschlossen wurde
  • Eine Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten
  • Bisherigen Schriftwechsel mit dem anderen Ehegatten oder dessen Anwalt

Häufige Fragen

Familienrecht in Berlin-Mitte

Welches Familiengericht ist für Berlin-Mitte zuständig?

Zuständig ist nicht das Gericht an Ihrem Wohnort, sondern das Familiengericht, in dessen Bezirk die gemeinsamen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gibt es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt des anderen Ehegatten an (§ 122 FamFG). In Berlin sind Familiensachen bei mehreren Amtsgerichten angesiedelt. Welches Gericht in Ihrem Fall entscheidet, klären wir im Erstgespräch – für Sie ändert sich am Ablauf nichts.

Muss ich für die Beratung nach Schöneberg kommen?

Nein. Ein Erstgespräch ist telefonisch oder per Video genauso möglich wie in der Kanzlei. Wenn Sie lieber persönlich kommen: Von Mitte, Moabit oder dem Hansaviertel sind es mit der U-Bahn rund 15 bis 20 Minuten bis zur Welserstraße in Schöneberg.

Was kostet die Erstberatung im Familienrecht?

Die Erstberatung kostet 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Danach richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Reicht das Einkommen nicht aus, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden – sowohl für die Beratung als auch für ein gerichtliches Verfahren.

Wird auch auf Englisch oder Spanisch beraten?

Ja. Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Spanisch möglich. Gerade in Mitte und Moabit leben viele Menschen, deren Ehe einen Auslandsbezug hat – etwa weil die Eheleute unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder im Ausland geheiratet wurde. In diesen Fällen ist zunächst zu klären, welches Recht überhaupt anzuwenden ist.

Beratung im Familienrecht für Berlin-Mitte

Ob Trennung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und welche Schritte sinnvoll sind. Auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.