Was bedeutet Ausschlagung der Erbschaft?
Die Ausschlagung einer Erbschaft bedeutet, dass eine Person, die als Erbe vorgesehen ist, bewusst darauf verzichtet, das Erbe anzunehmen. Dies geschieht oft, um sich vor einer überschuldeten Erbschaft zu schützen. Sobald die Ausschlagung erklärt wird, gilt die Person rechtlich nicht mehr als Erbe, und die Erbschaft wird an den Nächstberechtigten weitergereicht. Dieser hat ebenfalls die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.
Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe vom Todesfall und seiner Erbenstellung erfährt. Die Erklärung muss beim Nachlassgericht oder über einen Notar erfolgen. Eine solche Entscheidung ist unwiderruflich, außer in bestimmten Fällen, in denen eine Anfechtung möglich ist.
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