Scheidungsanwalt Berlin

Scheidungsanwalt Berlin – Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung

Scheidungsanwalt Berlin Dr. Christopher KastenAls erfahrener Fachanwalt für Familienrecht aus Berlin und Scheidungsanwalt Berlin habe ich in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Scheidungsfälle begleitet. Mit dem nötigen Gespür und der Sensibilität, die diese Situation erfordert, stehe ich Ihnen als Scheidungsanwalt zur Seite. Mein Motto: So wenig Konflikt wie möglich, so viel Härte wie nötig. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, ist es wichtig, eine für alle Beteiligten verträgliche Lösung zu finden. Ich arbeite stets sehr effizient und bin darauf bedacht, die Kosten für eine Scheidung möglichst gering zu halten.

Rufen Sie unter 030 / 2363 0701 in meiner Berliner Kanzlei an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Mit Herz und Empathie stehe ich Ihnen als Ihr Scheidungsanwalt zur Verfügung.

Was ist Voraussetzung für eine Scheidung? – Trennungsjahr und Scheidungsgrund

Voraussetzung für die Scheidung ist nach deutschem Recht allein der Ablauf des sogenannten Trennungsjahres. Dies folgt aus § 1565 II BGB. Der Sinn und Zweck dieser Regelung besteht darin, die Eheleute von einem möglicherweise überstürzten Scheidungsantrag abzuhalten. Wenn einer der Eheleute auch ein Jahr nach der Trennung noch an seinem Scheidungswunsch festhält, kann davon ausgegangen werden, dass die Scheidung ernsthaft gewollt ist.

Ein “Grund” für die Scheidung muss dagegen nicht angegeben werden. Es ist also völlig gleichgültig, ob eine der Parteien die “Schuld” am Scheitern der Ehe trägt und dies belegbar ist. Es reicht, dass die Eheleute ein Jahr lang getrennt gelebt haben.

Was bedeutet Trennung in diesem Sinne? Die Trennung als Voraussetzung der Scheidung muss nicht räumlich in dem Sinne vollzogen werden, dass beide Eheleute ab dem Trennungszeitpunkt in verschiedenen Wohnungen leben. Vielmehr kann die Trennung auch innerhalb der Ehewohnung vollzogen werden. Voraussetzung ist dann aber, dass die Eheleute ihre gemeinsamen Aktivitäten einstellen und jeweils über ein eigenes Zimmer verfügen. Außerdem müssen die Parteien jeweils für sich selbst wirtschaften, dürfen also nicht mehr für einander kochen, einkaufen, Wäsche waschen etc. Als auf Scheidungen spezialisierter Anwalt in Berlin kann ich Sie hierzu gerne beraten.

Nur in Ausnahmefällen kann auf den Ablauf des Trennungsjahres verzichtet und die Scheidung sofort eingereicht werden, etwa nach einer (schweren) Misshandlung des einen Ehegatten durch den anderen. Als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin weiß ich allerdings, dass die Familiengerichte in diesem Punkt eher zurückhaltend sind. Jedoch ist es durchaus üblich, dass der Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag bereits 9 – 10 Monate nach dem Trennungszeitpunkt einreicht, weil es ohnehin (mindestens) 2 – 3 Monate dauert, bis das Familiengericht einen Scheidungstermin anberaumt. Gerne können wir über den geeigneten Zeitpunkt in meinem Büro in Berlin-Schöneberg sprechen.

Scheidungskosten: Wie hoch sind die Scheidungskosten?

ScheidungskostenZunächst einmal muss man wissen, dass bei einer Scheidung Kosten sowohl für die beteiligten Anwälte als auch das Gericht entstehen.

Dieser Kostenaufwand kann dadurch reduziert werden, dass nur einer den Ehepartner einen Rechtsanwalt mit der Ehescheidung beauftragt, und der andere dieser zustimmt. Voraussetzung für die Durchführung der Ehescheidung durch nur einen Scheidungsanwalt ist also, dass die Parteien einvernehmlich die Scheidung wollen. Die Kosten für den Scheidungsanwalt teilen sich die beiden Eheleute dann häufig oder quoteln sie nach den Einkommensverhältnissen. Die Kosten für zumindest einen Anwalt und die Gerichtskosten können also nicht vermieden werden, wohl aber die Kosten für einen weiteren Anwalt.

Sind Sie und Ihr Partner sich über die Scheidung im Wesentlichen einig, können Sie mich gerne gemeinsam in meiner Kanzlei im Berliner Zentrum aufsuchen. Als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin stehe ich Ihnen bei Fragen rund um die Scheidung kompetent zur Seite.

Beispiele zu den Kosten der Scheidung:

Die Höhe der Kosten hängt sowohl bezüglich der Anwaltshonorare als auch der Gerichtsgebühren vom – addierten – Netto-Einkommen der Eheleute ab. Hierzu zwei Beispiele:

Beispiel 1: Der Ehemann verfügt über ein monatliches Netto-Einkommen in Höhe von 1.200,- €, die Ehefrau über ein monatliches Netto-Einkommen in Höhe von 1.000,- €.

Nach den aktuellen Tabellen (2018) würde der Scheidungsanwalt hier etwa 1.200,- € kosten, die Gerichtskosten würden 368,- € betragen.

Beispiel 2: Die Ehefrau verfügt über ein monatliches Netto-Einkommen in Höhe von 3.500,- €, der Ehemann über ein monatliches Netto-Einkommen in Höhe von 2.500,- €.

Nach den aktuellen Tabellen (2018) würde der Scheidungsanwalt hier etwa 2.100,- € kosten, die Gerichtskosten würden sich auf 638,- € belaufen.

Da im Rahmen der Ehescheidung in der Regel der Versorgungsausgleich (also der Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Rentenansprüche) durchzuführen ist, erhöhen sich die genannten Gebühren hierdurch zumeist zwar noch etwas, aber in der Regel nicht wesentlich.

Wichtig ist schließlich noch zu wissen, dass bei eher geringen Einkommensverhältnissen auch Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, dass die Staatskasse die Anwalts- und Gerichtsgebühren übernimmt. Voraussetzung hierfür ist, dass in einem amtlichen Fragebogen Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen gemacht werden. Die Fragebögen erhalten Sie direkt in meiner Berliner Kanzlei. Verfahrenskostenhilfe dürfte den Eheleuten etwa in obigem Beispiel 1 gewährt werden.

Als erfahrener Scheidungsanwalt berate ich Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in Berlin Schöneberg. Kontaktieren Sie mich noch heute und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Wie lange dauert eine Scheidung in Berlin?

Dauer Scheidung BerlinDie Dauer eines Scheidungsverfahrens ist höchst unterschiedlich und hängt davon ab, ob das Familiengericht auch über sogenannte Scheidungsfolgesachen entscheiden muss. Zu den Folgesachen zählen neben dem bereits erwähnten Versorgungsausgleich insbesondere der nacheheliche Ehegattenunterhalt und der Zugewinnausgleich sowie ggf. eine Regelung betreffend die Ehewohnung und die gemeinsamen Haushaltsgegenstände.

Sind keine Scheidungsfolgesachen mitzuverhandeln, kann das Gericht im Prinzip unmittelbar nach Eingang des vorab zu leistenden Gerichtskostenvorschusses den Scheidungstermin festsetzen. Eine Scheidung ist dann innerhalb weniger Wochen möglich. Jedoch verzögert sich die Scheidung zumeist aufgrund des in der Regel durchzuführenden Versorgungsausgleichs um mehrere Monate, weil hieran auch die Rentenversicherungsträger zu beteiligen sind.

Insgesamt gibt es in Berlin vier Familiengerichte: Das Familiengericht in Berlin Tempelhof/Kreuzberg, in Berlin Schöneberg, in Berlin Pankow/ Weißensee und in Berlin Köpenick.

Als Ihr Scheidungsanwalt werde ich, soweit dies gewünscht ist, alles daran setzen, dass Scheidungsverfahren so weit wie möglich zu beschleunigen.

Online-Scheidung in Berlin und Umgebung

Online-Scheidung

Was heißt eigentlich Online-Scheidung? Eine Online-Scheidung in dem Sinne, dass die Scheidung mit ein paar Mausklicks amtlich besiegelt werden kann, gibt es in Deutschland nicht. Zumindest im Scheidungstermin müssen die Eheleute in der Regel persönlich anwesend sein. Es besteht aber die Möglichkeit, den mit einer Scheidung verbundenen Zeit- und Kostenaufwand auf ein Minimum zu reduzieren. So kann ich als spezialisierter Berliner Scheidungsanwalt, zumindest wenn zwischen den Eheleuten weitgehend Einigkeit besteht, den Zeitaufwand dadurch gering halten, dass verfahrensverzögernde Themenbereiche ausgeklammert werden und der Informationsaustausch zwischen Anwalt und Mandant weitgehend per eMail stattfindet. Die Scheidung kann unmittelbar durch Ausfüllen des nachstehenden Formulars eingeleitet werden.

Bei Fragen hierzu rufen Sie einfach an: 030 / 2363 0701 oder nutzen Sie das beiliegende Formular:

Daten der Ehefrau
Daten des Ehemanns
Kontaktdaten des Antragstellers
Letzte gemeinsame Wohnung
Angaben zur Heirat
Angaben zur Trennung
Gemeinsame Kinder?
Ehevertrag
Einkommen
Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, senden Sie es bitte ab. Ich werde mich dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
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