Fachanwalt Arbeitsrecht Berlin Schöneberg – Dr. Christopher Kasten

Ihnen wurde gekündigt? Die Überstunden nicht ausbezahlt? Ein Aufhebungsvertrag aufgedrängt? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie in allen arbeitsrechtlichen Problemlagen. Doch Achtung: Im Arbeitsrecht kommen häufig kurze Fristen zur Anwendung. So ist zum Beispiel im Fall der Kündigung rasche Klageerhebung gefragt, denn nach Ablauf von drei Wochen gilt diese als wirksam. Das betrifft sowohl die ordentliche als auch die fristlose Kündigung. Außerdem enthalten Arbeitsverträge (und Tarifverträge) häufig Ausschlussfristen von drei Monaten. Zahlt der Arbeitgeber z.B. das Urlaubsgeld oder bestimmte Zuschläge nicht, verfallen diese nach drei Monaten.

Als aufs Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt unterstütze ich Sie bei allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und natürlich insbesondere im Fall der Kündigung.

In der Regel kann durch eine Klage auf Kündigungsschutz (Kündigungsschutzklage) entweder die Kündigung aus der Welt geschafft oder die Zahlung einer Abfindung erreicht werden. Auch wenn in Deutschland nicht unmittelbar auf Zahlung einer Abfindung geklagt werden kann: Die ganz überwiegende Zahl der Kündigungsschutzklagen endet mit der Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss den Arneitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes also finanziell entschädigen.

Außer in Kündigungsschutzprozessen berate bzw. vertrete ich Sie auch bei Auseinandersetzungen in folgenden Bereichen:

  • Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen
  • Betriebsübergang
  • Versetzung
  • Zahlungsverzug
  • Entgelt(fort)zahlung
  • Eingruppierung und Eingruppierungsstreitigkeiten
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Mobbing und Zeugnisstreitigkeiten
  • Krankengeld oder Arbeitslosengeld

Die Beratung kann auf deutsch, englisch oder spanisch erfolgen.

Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!
Telefon: 030 / 2363 0701
Die Kanzlei befindet sich in zentraler Lage in Schöneberg (Nähe KaDeWe).

Kosten: Wichtig ist auch zu wissen, dass es im Arbeitsgerichtsprozess, anders als im Zivilprozess keine Kostenerstattungspflicht des Unterliegenden gibt. Selbst wenn Sie den Prozess verlieren sollten, müssen sie also die Anwaltskosten des Gegners nicht übernehmen. Zudem fallen zumeist auch keine Gerichtskosten an. Was die eigenen Anwaltskosten angeht, kann bei geringerem Einkommen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Als langjähriger Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Mandanten nicht nur in arbeitsvertraglichen (individuellen) Fragen, sondern auch bei betriebsverfassungsrechtlichen Problemstellungen. Hierzu zählen:

  • arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
  • Betriebsvereinbarungen (z.B. Dienstplangestaltung, Urlaubsgrundsätze, Überwachungseinrichtungen)
  • Verfahren vor der Einigungsstelle.

Bei Bedarf biete ich in Ergänzung der bestehenden Angebote auch spezifische Schulungen im Betriebsverfassungsrecht an. Die betriebsverfassungsrechtlichen Schulungen können an die Bedürfnisse bestimmter Betriebsratsmitglieder bzw. bestimmter Gremien angepasst werden, richten sich also z.B. an frisch gewählte Betriebsräte, die kurzfristig in die Lage versetzt werden müssen, mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu verhandeln.</>

Schließlich bezieht meine Beratungstätigkeit im Bereich des Arbeitsrecht notwendigerweise auch das Sozialrecht mit ein. So müssen etwa Arbeitnehmer vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags darauf achten, dass hiermit keine Leistungseinbußen (Sperrzeiten) seitens der Bundesagentur für Arbeit verbunden sind. Aber auch Arbeitgeber müssen zur Vermeidung finanzieller Nachteile in diesem Bereich stets Vorsicht walten lassen, etwa bei der Kündigung älterer Arbeitnehmer oder bei der Beendigung eines bezuschussten Arbeitsverhältnisses.

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