Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Erbrecht.
Ein Erbfall zieht häufig tiefgreifende Auseinandersetzungen innerhalb der Familie nach sich. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erblasser keine Nachlassregelung getroffen hat oder das von ihm hinterlassene Testament unklar oder sogar in sich widersprüchlich ist. Viele Menschen, die sich – zumeist unvorbereitet – in der Position eines Erben wiederfinden, wissen nicht, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Oftmals besteht auch eine Scheu, Ansprüche gegenüber den eignen Familienabgehörigen geltend zu machen, auch wenn diese offensichtlich berechtigt sind. Umgekehrt kann man sich als Erbe plötzlich Ansprüchen ausgesetzt sehen, die kaum berechtigt sein dürften. Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen sowohl vor dem Erbfall bei der vorausschauenden Planung einer Nachfolgeregelung durch Testament bzw. Erbvertrag als auch nach dem Erbfall bei der Erbauseinadersetzung bzw. Streitigkeiten über die Wirksamkeit des letzten Willens zur Seite.
Meine Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Erbrechts erstreckt sich insbesondere auf folgende Tätigkeiten:
Die Rechtsberatung kann auf deutsch, englisch oder spanisch erfolgen – Asesoría en español: derecho sucesorio: testamentos, reclamación de herencias, legítimas etc.
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