Unterhaltsberechnung: Welchen Einfluss hat die Abfindung?

 

Wenn das Arbeitsverhältnis einer unterhaltspflichtigen Person endet und eine Abfindung ausgezahlt wird, hat das unter Umständen Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen. Sollte bereits ein neues Arbeitsverhältnis bestehen, bei welchem das Einkommen in einem ähnlichen Bereich liegt, bleibt die Abfindung unberührt. Wenn jedoch Arbeitslosengeld ausgezahlt wird ODER das neue Gehalt weit unter dem vorherigen Niveau liegt, muss die Abfindung genutzt werden, um das Gehalt aufzustocken. Ist bereits klar, dass das Einkommen über einen längeren Zeitraum unter dem vorherigen Niveau bleibt, kann auch nur eine Teilaufstockung stattfinden.

 

Beispiel:

Herr Müller ist geschieden und ist seiner minderjährigen Tochter gegenüber unterhaltspflichtig. In seinem Job hat er bisher 2500€ Netto verdient, muss die Firma aber verlassen und bekommt eine Abfindung in Höhe von 10.000€. Die nächsten Monate lebt er von Arbeitslosengeld in Höhe von 1500€. Bis er wieder in ein neues Arbeitsverhältnis tritt, muss er sein Einkommen monatlich um 1000€ aufstocken und weiterhin denselben Unterhaltsbetrag zu zahlen. Nach 10 Monaten ist bei diesem Beispiel die Abfindung aufgebraucht, sollte bis dahin noch kein neues Arbeitsverhältnis bestehen, muss der Unterhalt neu verhandelt werden. Ist hingegen nach Auszahlung der Abfindung bereits absehbar, dass über einen längeren Zeitraum kein neues Arbeitsverhältnis bestehen wird, dient die Abfindung nur zur Teilaufstockung. So wird ermöglicht, dass auch über eine lange Zeitperiode hinweg Unterhalt ausgezahlt werden kann.

 

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