Spanische Unternehmen

Rechtliche Begleitung für spanische Unternehmen in Deutschland und deutsch-spanische Geschäftsbeziehungen – kompetent und auf Wunsch vollständig auf Spanisch.

Dr. Christopher Kasten

Sie führen ein spanisches Unternehmen und möchten in Deutschland tätig werden – oder Sie unterhalten Geschäftsbeziehungen zu spanischen Partnern? Grenzüberschreitende Sachverhalte werfen regelmäßig Fragen auf, die sowohl deutsches als auch spanisches Recht berühren. Unsere Kanzlei begleitet Sie in beiden Rechtsordnungen und berät Sie auf Wunsch vollständig auf Spanisch.

Deutsch-spanische Rechtsberatung für Unternehmen

Beratung mit deutsch-spanischem Schwerpunkt

Dr. Christopher Kasten verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Mandanten mit Bezug zu Spanien. Sprachliche und kulturelle Nähe sind bei grenzüberschreitenden Mandaten entscheidend: Missverständnisse in Verträgen oder im Schriftverkehr können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Wir unterstützen spanische Unternehmen und Selbstständige bei der Aufnahme und Abwicklung ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland – von der ersten Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen vor deutschen Gerichten.

Typische Beratungsfelder

  • Gestaltung und Prüfung von Liefer-, Dienstleistungs- und Handelsverträgen
  • Fragen der Gründung und Vertretung von Niederlassungen in Deutschland
  • Durchsetzung und Abwehr von Forderungen (Inkasso, Mahnverfahren, Klage)
  • Arbeitsrechtliche Fragen bei der Beschäftigung von Personal in Deutschland
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nach deutschem Recht

Anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Verträgen

Welches Recht auf einen Vertrag Anwendung findet, richtet sich innerhalb der EU vorrangig nach der Rom-I-Verordnung. Häufig können die Parteien das anwendbare Recht frei wählen. Fehlt eine solche Rechtswahl, gelten gesetzliche Anknüpfungsregeln, die zu überraschenden Ergebnissen führen können.

Eine klare vertragliche Regelung zu anwendbarem Recht und Gerichtsstand schafft Rechtssicherheit und vermeidet spätere Streitigkeiten. Wir beraten Sie, welche Gestaltung für Ihre konkrete Geschäftsbeziehung sinnvoll ist.

Praxistipp

Vereinbaren Sie in Ihren Verträgen ausdrücklich Rechtswahl und Gerichtsstand. Das erspart im Streitfall langwierige Vorfragen über die Zuständigkeit.