Vor der Entfaltung unternehmerischer Aktivitäten in einem fremden Land bedarf es einer sorgfältigen Prüfung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Das betrifft neben der Frage, welche staatlichen Erlaubnisse erforderlich sind. insbesondere die vom spanischen Recht z.T. erheblich abweichenden zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen. Mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung in diesem Bereich stehe ich mittelständischen, spanisch(sprachig)en Unternehmern, die sich in Deutschland wirtschaftlich betätigen möchten, gerne zur Seite.
In der Regel stellt sich zunächst die Frage, in welcher Rechtsform das spanische Unternehmen in Deutschland aktiv werden sollte. In Betracht kommt insbesondere die Gründung eines deutschen Tochterunternehmens, z.B. einer GmbH. Ist eine Rechtsform gewählt, sind regelmäßig weitere Vorfragen zu klären, z.B. ob für die gewünschte Betätigung eine staatliche Erlaubnis erforderlich ist. Sodann sind Arbeitsverträge und Mietverträge abzuschliessen etc.
Ich berate Sie gerne in diesen für die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit wichtigen Fragen und stelle ggf. Kontakte zu Notaren, Steuerberaten, Übersetzern etc. her. Die Beratung erfolgt selbstverständlich auf Spanisch.
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