Ein kleines aber sehr spezielles Rechtsgebiet ist schließlich das Handelsvertreterrecht. Hier geht es bei Beendigung des Vertragsverhältnisses regelmäßig um die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ausgleichsansprüchen, insbesondere den Anspruch aus § 89 b HGB.
Gerichtlich oder außergerichtlich: Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus dem Handelsvertretervertrag behilflich.
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