Was ist Unterhalt?

Definition, Arten und Berechnung von Unterhalt im deutschen Familienrecht.

Dr. Christopher Kasten

Definition

Unterhalt ist die gesetzliche Verpflichtung, für den Lebensbedarf einer bedürftigen Person aufzukommen. Im Familienrecht bestehen Unterhaltsansprüche vor allem zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen (getrennt lebenden oder geschiedenen) Ehegatten.

Arten des Unterhalts

  • Kindesunterhalt – für minderjährige und privilegierte volljährige Kinder
  • Trennungsunterhalt – während der Trennungszeit bis zur Scheidung
  • Nachehelicher Unterhalt – nach rechtskräftiger Scheidung
  • Betreuungsunterhalt – für den betreuenden Elternteil eines Kindes
  • Elternunterhalt – für bedürftige Eltern

Wie wird Unterhalt berechnet?

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich in der Praxis nach der Düsseldorfer Tabelle, die nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes gestaffelt ist. Beim Ehegattenunterhalt ist regelmäßig das eheprägende Einkommen beider Partner maßgeblich.

Entscheidend sind stets Leistungsfähigkeit des Pflichtigen und Bedürftigkeit des Berechtigten. Zu berücksichtigen sind außerdem Selbstbehalt, vorrangige Verpflichtungen und besondere Belastungen. Eine individuelle Berechnung durch einen Fachanwalt schafft Klarheit.