Testament widerrufen oder ändern

Solange Sie testierfähig sind, können Sie Ihren letzten Willen jederzeit anpassen. Erfahren Sie, welche Wege es gibt und welche Formvorschriften Sie beachten müssen.

Dr. Christopher Kasten

Ihr letzter Wille ist nicht in Stein gemeißelt

Ein Testament kann zu Lebzeiten jederzeit geändert oder vollständig widerrufen werden – ohne Begründung und ohne Zustimmung der bedachten Personen, vorausgesetzt, Sie sind testierfähig.

Lebensumstände ändern sich – Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, der Tod eines Bedachten oder ein Zerwürfnis in der Familie. Mit ihnen ändert sich oft auch der Wunsch, wie das eigene Vermögen einmal verteilt werden soll. Das Gesetz räumt jedem Erblasser deshalb das Recht ein, ein einmal errichtetes Testament jederzeit zu widerrufen oder zu ändern (§ 2253 BGB). Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Wichtig ist allein, dass die Formvorschriften eingehalten werden, damit der neue letzte Wille auch rechtswirksam ist.

Voraussetzung für jeden Widerruf und jede Änderung ist die Testierfähigkeit(§ 2229 BGB): Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, die Bedeutung seiner Erklärung zu erkennen, kann über seinen Nachlass verfügen. Bei einem öffentlichen (notariellen) Testament gelten teils andere Wege als bei einem eigenhändigen, privatschriftlichen Testament – ein Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten:

Wege, ein Testament zu widerrufen oder zu ändern

Neues Testament errichten (§ 2254 BGB)

Ein späteres Testament hebt frühere Verfügungen auf, soweit sie im Widerspruch zueinander stehen. Für eindeutige Verhältnisse empfiehlt sich ein ausdrücklicher Widerruf aller früheren Testamente.

Vernichtung des Testaments (§ 2255 BGB)

Wer das eigenhändige Testament vernichtet (zerreißt, verbrennt) oder durch Streichungen verändert, widerruft es damit – sofern dies in Widerrufsabsicht geschieht.

Rücknahme aus amtlicher Verwahrung (§ 2256 BGB)

Ein öffentliches (notarielles) Testament gilt als widerrufen, wenn es aus der amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht zurückgenommen und dem Erblasser zurückgegeben wird.

Widerrufstestament (§ 2254 BGB)

Ein eigenes Testament, das ausdrücklich nur den Widerruf einer früheren letztwilligen Verfügung erklärt, ohne selbst neue Erben einzusetzen.

Handschriftliches Testament – Symbol für Widerruf und Änderung des letzten Willens

Besonderheit: Gemeinschaftliches Testament

Beim gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten – etwa dem „Berliner Testament" – gelten strengere Regeln. Wechselbezügliche Verfügungen können zu Lebzeiten beider Partner nur durch eine notariell beurkundete Widerrufserklärung gegenüber dem anderen widerrufen werden (§ 2271 BGB).

Nach dem Tod des ersten Ehegatten ist der überlebende Partner an die gemeinsamen Verfügungen in der Regel gebunden und kann sie nicht mehr einseitig ändern. Ähnliches gilt für den Erbvertrag.

Wie weitreichend die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments sein kann, zeigt unser Beitrag zum aktuellen Urteil zum gemeinschaftlichen Testament. Lässt sich der bisherige letzte Wille nicht mehr einseitig ändern, kommt unter Umständen nur noch eine Anfechtung des Testaments in Betracht.

Worauf Sie achten sollten

Form einhalten

Auch der Widerruf bzw. das neue Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet sein. Maschinengeschriebene oder nur unterschriebene Texte sind unwirksam.

Ort und Datum angeben

Bei mehreren Testamenten entscheidet das Datum, welcher Wille der jüngere und damit maßgebliche ist. Eine genaue Datierung beugt Streit unter den Erben vor.

Alte Versionen entfernen

Um Streit zu vermeiden, sollten widerrufene Testamente vernichtet oder eindeutig als ungültig gekennzeichnet werden, damit keine veralteten Verfügungen auftauchen.

Pflichtteil bedenken

Auch ein geänderter letzter Wille kann Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger nicht vollständig ausschließen.

Sie möchten Ihr Testament ändern oder widerrufen?

Als spezialisierter Fachanwalt für Erbrecht in Berlin berate ich Sie, welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist, achte auf die Einhaltung der Formvorschriften und sorge dafür, dass Ihr aktueller letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird. Nehmen Sie gern über unser Kontaktformular Kontakt auf.

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