
Anwalt für Eheverträge in Berlin
Beratung, Entwurf und Prüfung Ihres Ehevertrags durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Damit Ihre Vereinbarung im Ernstfall auch vor Gericht hält.
Ehevertrag gestalten und prüfen lassen
Ein Ehevertrag, der im Streitfall hält
Einen Ehevertrag schließt man in einer guten Phase der Beziehung. Gelesen wird er in einer schlechten: bei der Trennung, oft viele Jahre später und unter veränderten Umständen. Dann zeigt sich, ob die Regelungen klar formuliert sind und ob sie einer gerichtlichen Kontrolle standhalten.
Als Fachanwalt für Familienrecht vertrete ich Mandanten auch in Scheidungsverfahren und weiß, um welche Klauseln dort gestritten wird. Ich berate Sie, was in Ihren Ehevertrag gehört, entwerfe die Regelungen und prüfe bestehende Verträge darauf, ob sie noch wirksam sind und zu Ihrer Lebenssituation passen. Ich vertrete dabei nur Ihre Interessen, nicht die beider Ehegatten.
Die Kanzlei liegt in der Welserstraße in Schöneberg. Die Beratung ist dort, telefonisch oder online möglich, auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.
Kanzlei in Schöneberg
Welserstraße 10–12
10777 Berlin-Schöneberg
Erstgespräch 190 Euro zzgl. USt. Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch.
Inhalt
Was regelt ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag regelt vor allem, was bei einer Scheidung mit Vermögen, Unterhalt und Altersversorgung geschieht. Jeder dieser Bereiche kann einzeln geregelt werden, der Rest bleibt beim Gesetz.
Güterstand und Zugewinn
Ob und wie das während der Ehe erworbene Vermögen bei einer Scheidung ausgeglichen wird. Das ist der Bereich, in dem ein Ehevertrag am meisten Spielraum hat.
Nachehelicher Unterhalt
Höhe, Dauer oder Ausschluss des Unterhalts nach der Scheidung (§ 1585c BGB). Hier prüfen die Gerichte deutlich strenger als bei Regelungen zum Vermögen.
Versorgungsausgleich
Die Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Sie kann ganz oder teilweise ausgeschlossen oder anders geregelt werden (§ 6 VersAusglG).
Unternehmen und Praxis
Ein Betrieb, eine Praxis oder Gesellschaftsanteile lassen sich aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen, damit eine Scheidung das Unternehmen nicht in Zahlungsschwierigkeiten bringt.
Immobilien
Wer bringt die Wohnung mit, wer zahlt den Kredit ab, wem gehört das Haus nach einer Trennung? Ein Ehevertrag kann einzelne Vermögenswerte gesondert regeln.
Internationale Ehen
Haben die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder leben sie im Ausland, stellt sich die Frage, welches Güterrecht überhaupt gilt. Sie kann im Ehevertrag beantwortet werden.
Güterstand
Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder ein Mittelweg
Der Güterstand bestimmt, was mit dem Vermögen bei Scheidung oder Tod geschieht. Ohne Vertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Wie der Ausgleich darin berechnet wird, erklärt die Seite zum Zugewinnausgleich.
Zugewinngemeinschaft
§ 1363 BGBGilt automatisch, wenn nichts vereinbart ist. Jeder behält sein eigenes Vermögen. Erst bei Ende der Ehe wird verglichen, wer während der Ehe mehr hinzugewonnen hat, und die Hälfte des Unterschieds ausgeglichen.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft
EhevertragDer gesetzliche Güterstand bleibt, wird aber angepasst: etwa ohne Zugewinnausgleich bei Scheidung, aber mit Ausgleich im Todesfall, oder ohne das Unternehmen eines Ehegatten. In der Praxis oft die ausgewogenste Lösung.
Gütertrennung
§ 1414 BGBKein Zugewinnausgleich, weder bei Scheidung noch im Todesfall. Das wirkt sich auch auf das Erbrecht aus: Der erhöhte Erbteil des Ehegatten nach § 1371 BGB entfällt.
Gütergemeinschaft
§ 1415 BGBDas Vermögen beider Ehegatten wird grundsätzlich gemeinsames Vermögen. Sie kann nur durch Ehevertrag vereinbart werden und bindet beide Ehegatten stark aneinander.
Die vollständige Gütertrennung wird oft gewählt, weil sie einfach klingt. Sie hat aber Nachteile, die viele nicht kennen, etwa im Erbfall. Häufig erreicht eine modifizierte Zugewinngemeinschaft dasselbe Ziel, zum Beispiel den Schutz eines Unternehmens, ohne diese Nachteile.
Anwalt oder Notar?
Der Notar beurkundet, der Anwalt vertritt Sie
Ein Ehevertrag muss vor einem Notar geschlossen werden, und zwar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten (§ 1410 BGB). Ohne Notar gibt es keinen wirksamen Ehevertrag.
Der Notar ist aber zur Neutralität verpflichtet. Er belehrt beide Seiten, darf aber keinen Ehegatten gegen den anderen beraten. Wer wissen möchte, was eine Klausel für ihn persönlich bedeutet, ob ein Verzicht zu weit geht oder wie sich der Vertrag in zehn Jahren auswirkt, braucht eine eigene Beratung.
Typisch ist deshalb: Der Anwalt berät, entwirft oder prüft den Vertrag und stimmt ihn mit der Gegenseite ab, der Notar beurkundet den fertigen Text. Legt Ihnen Ihr Partner einen bereits vorbereiteten Entwurf vor, sollten Sie ihn vor dem Notartermin prüfen lassen.
Wer macht was?
Anwalt
- berät nur einen Ehegatten und vertritt dessen Interessen
- entwirft oder prüft den Vertragstext
- verhandelt mit dem Partner oder dessen Anwalt
Notar
- ist beiden Ehegatten gegenüber neutral
- belehrt über die rechtlichen Folgen
- beurkundet den Vertrag, erst dadurch wird er wirksam
Grenzen
Wann ein Ehevertrag nicht hält
Ehegatten können vieles vereinbaren, aber nicht alles. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2004 (XII ZR 265/02) kontrollieren die Familiengerichte Eheverträge in zwei Schritten.
Bei Vertragsschluss: Benachteiligt der Vertrag einen Ehegatten schon von Anfang an einseitig und unangemessen, kann er sittenwidrig und damit nichtig sein (§ 138 BGB). Eine Rolle spielt dabei auch, unter welchen Umständen der Vertrag zustande kam, etwa ob ein Partner unter Zeitdruck oder in einer Zwangslage unterschrieben hat.
Bei der Scheidung: Auch ein ursprünglich wirksamer Vertrag kann sich durch die spätere Entwicklung als unzumutbar erweisen, etwa wenn ein Ehegatte wegen der Kinder seinen Beruf aufgegeben hat. Das Gericht kann die Regelung dann anpassen. Für den Versorgungsausgleich schreibt § 8 VersAusglG diese Inhalts- und Ausübungskontrolle ausdrücklich vor.
Je stärker eine Regelung in den Kernbereich der Scheidungsfolgen eingreift, desto strenger prüft das Gericht. Der Zugewinnausgleich ist der Gestaltung am weitesten zugänglich. Ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt wird dagegen deutlich strenger geprüft.
Bestehenden Ehevertrag prüfen lassen, wenn
- Kinder geboren wurden, die beim Vertragsschluss nicht geplant waren
- einer von Ihnen den Beruf aufgegeben oder reduziert hat
- ein Unternehmen gegründet, gekauft oder verkauft wurde
- eine Immobilie hinzugekommen ist
- Sie ins Ausland gezogen sind oder dort Vermögen haben
- eine Trennung bevorsteht und Sie wissen möchten, woran Sie sind
Vor der Ehe, während der Ehe, bei der Trennung
Der richtige Zeitpunkt für einen Ehevertrag
Vor der Hochzeit
Der klassische Fall. Planen Sie genug Zeit ein: Ein Vertrag, der einem Partner erst wenige Tage vor der Hochzeit vorgelegt wird, kann bei einer späteren gerichtlichen Kontrolle angreifbar sein.
Während der Ehe
Ausdrücklich erlaubt (§ 1408 Abs. 1 BGB). Häufiger Anlass: Gründung eines Unternehmens, eine Erbschaft, eine Immobilie oder ein Umzug ins Ausland.
Bei Trennung
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich einvernehmlich. Das kann das Verfahren deutlich vereinfachen. Mehr dazu beim Scheidungsanwalt in Berlin.
Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt und über den Versorgungsausgleich müssen vor Rechtskraft der Scheidung ebenfalls notariell beurkundet werden (§ 1585c BGB, § 7 VersAusglG). Die Beurkundung kann durch einen Vergleich ersetzt werden, der im Scheidungsverfahren vor Gericht protokolliert wird (§ 127a BGB). Bei Ehen mit Auslandsbezug kann außerdem das anwendbare Güterrecht gewählt werden. Mehr dazu unter Internationales Familienrecht.
Kosten
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: der Notargebühr für die Beurkundung und dem Honorar für die anwaltliche Beratung.
Notar: Maßgeblich ist das gegenwärtige Vermögen beider Ehegatten. Schulden werden abgezogen, aber jeweils höchstens bis zur Hälfte des eigenen Vermögens (§ 100 GNotKG). Für die Beurkundung fällt eine 2,0-Gebühr nach Tabelle B des GNotKG an.
Anwalt: Das Erstgespräch in der Kanzlei kostet 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Das Honorar für Entwurf oder Prüfung hängt vom Umfang ab. Sie erfahren es im Erstgespräch, bevor ein Auftrag entsteht.
Beispiel Notargebühr
- Reinvermögen beider Ehegatten
- 200.000 €
- 1,0-Gebühr nach Tabelle B
- 435 €
- Beurkundung (2,0-Gebühr)
- 870 €
Zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Grundlage: § 100 GNotKG, KV-Nr. 21100 GNotKG, Tabelle B.
Ablauf
In vier Schritten zum Ehevertrag
Erstgespräch
Wir klären, was Sie absichern möchten: Unternehmen, Immobilie, Kinder, Unterhalt. Ein bestehender Vertrag wird dabei mitgeprüft. Das Erstgespräch kostet 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Entwurf
Sie erhalten einen Entwurf, der Ihre Interessen abbildet und so formuliert ist, dass er einer späteren gerichtlichen Kontrolle standhält.
Abstimmung
Der Entwurf wird mit Ihrem Partner oder dessen Anwalt abgestimmt. Wir spielen durch, was im Fall einer Trennung, einer Krankheit oder einer Elternzeit tatsächlich passiert.
Beurkundung
Der fertige Text geht an einen Notar Ihrer Wahl. Beide Ehegatten unterschreiben dort gemeinsam. Erst damit ist der Ehevertrag wirksam.
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Häufige Fragen
Ehevertrag vom Anwalt
Muss ein Ehevertrag vom Notar beurkundet werden?
Ja. Ein Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor einem Notar geschlossen werden (§ 1410 BGB). Ein privat aufgesetzter und nur unterschriebener Vertrag ist als Ehevertrag nicht wirksam. Eine Ausnahme gilt für Vereinbarungen, die im laufenden Scheidungsverfahren vor Gericht protokolliert werden (§ 127a BGB).
Brauche ich einen Anwalt, wenn ohnehin ein Notar beurkunden muss?
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und vertritt keinen der beiden Ehegatten. Der Anwalt berät nur Sie, prüft, was der Vertrag für Sie im Ernstfall bedeutet, und verhandelt mit der Gegenseite. Viele Paare lassen den Vertrag anwaltlich entwerfen oder prüfen und anschließend beim Notar beurkunden.
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Notargebühr richtet sich nach dem Vermögen beider Ehegatten (§ 100 GNotKG). Für die Beurkundung fällt eine 2,0-Gebühr nach Tabelle B an. Bei einem gemeinsamen Reinvermögen von 200.000 Euro sind das 870 Euro, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Dazu kommt das Anwaltshonorar für Beratung und Entwurf. Das Erstgespräch in der Kanzlei kostet 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, die weiteren Kosten erfahren Sie dort, bevor ein Auftrag entsteht.
Kann man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit schließen?
Ja. Das Gesetz erlaubt den Ehevertrag ausdrücklich auch nach der Eheschließung (§ 1408 Abs. 1 BGB). Viele Verträge entstehen erst, wenn sich etwas ändert: Gründung eines Unternehmens, Kauf einer Immobilie, eine Erbschaft oder die Geburt eines Kindes.
Kann ein Ehevertrag unwirksam sein?
Ja. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2004 (XII ZR 265/02) prüfen die Gerichte Eheverträge darauf, ob sie einen Ehegatten einseitig und unangemessen benachteiligen. Ist das schon bei Vertragsschluss der Fall, kann der Vertrag sittenwidrig und nichtig sein (§ 138 BGB). Haben sich die Verhältnisse später grundlegend verändert, kann sich ein Ehegatte im Einzelfall nicht mehr auf eine Regelung berufen. Für den Versorgungsausgleich schreibt § 8 VersAusglG diese Inhalts- und Ausübungskontrolle ausdrücklich vor.
Was gilt ohne Ehevertrag?
Ohne Ehevertrag leben Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Bei einer Scheidung wird der Zugewinn ausgeglichen, die Rentenanwartschaften werden geteilt, und nachehelicher Unterhalt richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Für viele Paare passt das. Ein Ehevertrag lohnt sich vor allem, wenn ein Unternehmen, eine Immobilie, sehr unterschiedliche Einkommen oder ein Auslandsbezug im Spiel sind.
Kann ich einen bestehenden Ehevertrag ändern lassen?
Ja, mit Zustimmung beider Ehegatten und wieder durch notarielle Beurkundung. Ein älterer Vertrag sollte geprüft werden, wenn Kinder geboren wurden, einer der Ehegatten seine Berufstätigkeit aufgegeben hat oder sich das Vermögen stark verändert hat. Gerade dann stellt sich die Frage, ob einzelne Regelungen noch halten.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Ihr Ehevertrag in guten Händen
Ob neuer Ehevertrag, Prüfung eines bestehenden Vertrags oder Scheidungsfolgenvereinbarung: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch in der Kanzlei in Schöneberg, telefonisch oder online.