
Anwalt für Testamente in Berlin
Beratung, Entwurf und Prüfung Ihres Testaments. Damit Ihr letzter Wille eindeutig ist und später keinen Streit auslöst.
Testament gestalten lassen
Ein Testament, das auch im Streitfall hält
Ein Testament zu schreiben ist leicht. Ein Testament zu schreiben, das nach Ihrem Tod genau das bewirkt, was Sie wollten, ist es nicht. Nach einem Erbfall zeigt sich oft, was gefehlt hat: unklare Formulierungen, über deren Bedeutung die Erben jahrelang streiten, ein Berliner Testament, das die Kinder ungewollt enterbt, oder eine Immobilie, die mehreren Erben gemeinsam gehört und von niemandem übernommen werden kann.
Weil ich Mandanten auch in Erbstreitigkeiten vertrete, weiß ich, worüber später gestritten wird. Ich berate Sie, was in Ihr Testament gehört, entwerfe die Formulierungen und prüfe bestehende Testamente darauf, ob sie noch zu Ihrer Lebenssituation passen. Dabei behalte ich im Blick, was nach dem Erbfall auf Ihre Familie zukommt: Pflichtteilsansprüche, Erbschein, Nachlassgericht.
Die Kanzlei liegt in der Welserstraße in Schöneberg. Das Erstgespräch ist dort, telefonisch oder online möglich.
Kanzlei in Schöneberg
Welserstraße 10–12
10777 Berlin-Schöneberg
Erstgespräch 190 Euro zzgl. USt. Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch.
Die richtige Form
Handschriftlich oder beim Notar?
Beide Formen sind gleich wirksam (§ 2231 BGB). Sie unterscheiden sich bei Kosten, Aufbewahrung und dem, was Ihre Erben später vorlegen müssen.
Eigenhändiges Testament
- Vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben, mit Ort und Datum (§ 2247 BGB)
- Keine Notarkosten, jederzeit selbst änderbar
- Kann beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden (§ 2248 BGB)
- Nach dem Erbfall ist für Grundbuch und Banken oft ein Erbschein nötig
Notarielles Testament
- Wird vor einem Notar erklärt oder als Schrift übergeben (§ 2232 BGB)
- Notargebühren nach dem Wert des Vermögens
- Wird automatisch amtlich verwahrt und registriert
- Ersetzt beim Grundbuchamt in der Regel den Erbschein (§ 35 GBO)
Welche Form für Sie sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, ob eine Immobilie zum Vermögen gehört und wie hoch das Vermögen ist. Das klären wir im Erstgespräch. Wer das Testament von Hand schreibt, sollte das vollständig tun: Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam.
Gestaltung
Wo ein Testament am häufigsten scheitert
An diesen Punkten entscheidet sich, ob ein Testament später hält. Ein Mustertext beantwortet keinen davon.
Berliner Testament
Ehegatten setzen sich gegenseitig ein, die Kinder erben nach dem zweiten Todesfall. Das bindet den Überlebenden und öffnet nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil der Kinder. Beides lässt sich regeln, wenn man es vorher weiß.
Patchwork und Pflichtteil
Kinder aus früheren Beziehungen, ein neuer Partner ohne Trauschein, ein Kind, das weniger bekommen soll: Hier entscheidet die Gestaltung, ob es später Streit um den Pflichtteil gibt.
Immobilien im Nachlass
Eine Wohnung lässt sich nicht teilen. Wer mehrere Erben einsetzt, sollte regeln, wer sie übernimmt und wie die anderen ausgeglichen werden. Sonst droht im Streitfall die Teilungsversteigerung.
Testamentsvollstreckung
Ein Testamentsvollstrecker (§ 2197 BGB) setzt Ihren Willen um, verwaltet den Nachlass für minderjährige Erben oder verhindert, dass zerstrittene Erben sich blockieren.
Vor- und Nacherbschaft
Soll das Vermögen erst an den Partner und danach sicher an die eigenen Kinder gehen, ist die Vor- und Nacherbschaft (§ 2100 BGB) ein Weg. Sie schränkt den Vorerben aber spürbar ein.
Vermögen im Ausland
Ein Wohnsitz im Ausland kann ändern, welches Erbrecht gilt. Eine Immobilie im Ausland bringt dort eigene Verfahren mit sich. Ich berate auf Deutsch, Englisch und Spanisch, auch zum spanischen Erbrecht.
Für Ehepaare
Das Berliner Testament: beliebt, aber mit zwei Haken
Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Zweiten die Kinder alles erben (§ 2269 BGB). Es reicht, wenn einer es von Hand schreibt und beide unterschreiben (§ 2267 BGB).
Erster Haken: die Bindung. Verfügungen, die die Ehegatten mit Rücksicht aufeinander getroffen haben, kann der Überlebende nach dem Tod des anderen grundsätzlich nicht mehr ändern (§§ 2270, 2271 BGB). Wer später neu heiratet oder sich mit einem Kind überwirft, ist daran gebunden, wenn das Testament keine Öffnungsklausel enthält.
Zweiter Haken: der Pflichtteil. Nach dem ersten Todesfall sind die Kinder zunächst enterbt. Sie können deshalb sofort ihren Pflichtteil vom überlebenden Elternteil verlangen. Bei einer Immobilie kann das den Überlebenden zum Verkauf zwingen. Klauseln, die davon abhalten sollen, müssen sorgfältig formuliert sein.
Bestehendes Testament prüfen lassen, wenn
- Sie geheiratet haben, geschieden sind oder neu zusammenleben
- Kinder oder Enkel dazugekommen sind
- ein eingesetzter Erbe verstorben ist
- Sie eine Immobilie gekauft, verkauft oder verschenkt haben
- Vermögen im Ausland dazugekommen ist
- das Testament älter als zehn Jahre ist und niemand es mehr gelesen hat
Ablauf
In vier Schritten zu Ihrem Testament
Erstgespräch
Wir klären Familie, Vermögen und Ziele. Bringen Sie ein vorhandenes Testament mit. Das Erstgespräch kostet 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und ist auch telefonisch oder online möglich.
Entwurf
Sie erhalten einen schriftlichen Entwurf, der zu Ihrer Lage passt. Keine Vorlage, sondern Formulierungen, die auch ein Nachlassgericht später eindeutig lesen kann.
Besprechung
Wir gehen den Entwurf gemeinsam durch, spielen Fälle durch (was passiert, wenn ein Erbe vor Ihnen stirbt?) und passen an, bis er stimmt.
Errichtung
Sie schreiben das Testament von Hand ab und unterschreiben, oder wir bereiten die Beurkundung beim Notar vor. Auf Wunsch geben Sie es in amtliche Verwahrung.
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Häufige Fragen
Testament vom Anwalt
Brauche ich für ein Testament einen Anwalt oder einen Notar?
Für ein wirksames Testament brauchen Sie keines von beiden: Ein vollständig handgeschriebenes und unterschriebenes Testament genügt. Der Anwalt berät und entwirft, also was im Testament stehen soll und wie es formuliert wird. Der Notar beurkundet. Viele Mandanten lassen sich anwaltlich beraten und schreiben das Testament danach selbst ab. Bei Immobilien kann ein notarielles Testament sinnvoll sein, weil es beim Grundbuchamt meist den Erbschein ersetzt.
Was kostet ein Testament vom Anwalt?
Das Erstgespräch kostet 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Für den Entwurf richtet sich das Honorar nach dem Umfang und dem Wert des Vermögens. Die voraussichtlichen Kosten können Sie im Erstgespräch erfragen, bevor ein Auftrag entsteht.
Können wir als unverheiratetes Paar ein gemeinsames Testament machen?
Nein. Ein gemeinschaftliches Testament, also auch das Berliner Testament, können nur Ehegatten (§ 2265 BGB) und eingetragene Lebenspartner (§ 10 Abs. 4 LPartG) errichten. Unverheiratete Paare schreiben zwei getrennte Testamente oder schließen einen Erbvertrag. Ohne Regelung erbt der Partner gar nichts.
Ist mein altes Testament noch aktuell?
Das hängt davon ab, was sich seitdem verändert hat: Heirat, Scheidung, Kinder oder Enkel, der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, der Tod eines eingesetzten Erben. Ein neues Testament hebt ein altes auf, soweit beide sich widersprechen (§ 2258 BGB). Bleiben Teile des alten stehen, entstehen leicht Widersprüche. Ich prüfe bestehende Testamente und sage Ihnen, ob Handlungsbedarf besteht.
Kann ich mein Kind enterben?
Sie können ein Kind als Erben ausschließen. Es behält dann aber in der Regel seinen Pflichtteil, also die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch gegen die Erben (§ 2303 BGB). Ganz entziehen lässt sich der Pflichtteil nur in engen Ausnahmefällen. Welche Möglichkeiten es gibt, den Pflichtteil zu begrenzen, klären wir im Erstgespräch.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Ihr Testament in guten Händen
Ob neues Testament, Berliner Testament oder die Prüfung eines bestehenden: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch in der Kanzlei in Schöneberg, telefonisch oder online.