Fachanwalt Familienrecht Berlin

Fachanwalt Familienrecht Berlin– Rechtsanwalt Dr. Christopher Kasten

Fachanwalt Familienrecht Berlin– Dr. Christopher Kasten

Fachanwalt Familienrecht Berlin– Dr. Christopher Kasten

Sie möchten sich von Ihrem (Ehe-)Partner trennen? Dies kann im Idealfall friedlich ablaufen und zügig im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung (s.u.) geregelt werden. Als Fachanwalt Familienrecht Berlin und Scheidungsanwalt aus Berlin berate ich Sie dazu gerne einmal ausführlich. Es kann aber auch ganz anders kommen. Zum Beispiel, wenn ein Ehegatte plötzlich untragbare finanzielle Forderungen stellt. Oder wenn im Fall gemeinsamer Kinder einem Elternteil das Sorgerecht oder das Umgangsrecht streitig gemacht wird. Auch dann stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Sorgerecht aus Berlin gerne zur Verfügung.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten bin ich als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin Schöneberg tätig und unterstütze meine Mandanten mit viel Erfahrung und Feingefühl bei rechtlichen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Familienrechts.

Egal, ob Sie sich in einer ehelichen, nicht ehelichen Beziehung oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft befinden: Ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn Sie einen kompetenten Anwalt für Familienrecht aus Berlin suchen.

Beratung als Fachanwalt für Familienrecht Berlin

Meine anwaltliche Beratung und Vertretung als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin, erstreckt sich insbesondere auf folgende Tätigkeiten:

  • Familienrecht Ehe: Gestaltung individueller Eheverträge durch Ihren Fachanwalt Familienrecht Berlin
  • Familienrecht Scheidung: Vertretung in Scheidungsverfahren, inkl. Online-Scheidung
  • Vertretung in Sorgerechtsstreitigkeiten
  • Vertretung bei Streit über das Umgangsrecht
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Beratung und Vertretung im Hinblick auf finanzielle Ausgleichsansprüche wie Zugewinn und Versorgungsausgleich
  • Familienrecht Unterhalt: Unterhaltsberechnung
  • Vaterschaftsanfechtung

Sorgerecht und Umgangsrecht

Internationales Familienrecht

Scheidungsanwalt Berlin

Unterhaltsberechnung

Vaterschaftsanfechtung

Scheidung Spanien

Rufen Sie mich in meiner Kanzlei in Berlin an, wenn Sie einen Fachanwalt für Familienrecht aus Schöneberg brauchen, ich helfe Ihnen bei allen familienrechtlichen Problemen gerne! Telefon: 030 / 2363 0701

Familienrecht Anwalt Berlin: Einvernehmliche Scheidung

Es kann sein, dass beide Ehegatten übereinstimmend eine schnelle Scheidung wünschen und im Übrigen nur geringer Klärungsbedarf besteht. In diesen Fällen kann ich als langjähriger Fachanwalt für Familienrecht in Berlin auf eine Beschleunigung hinwirken, und dafür sorgen, dass das Verfahren vor dem Berliner Familiengericht zügig seinem Abschluss zugeführt wird. Die Scheidung kann nach einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in Berlin Schöneberg bis zum Termin vor dem Familiengericht im Wesentlichen per E-Mail abgewickelt werden, was auch als Online-Scheidung bezeichnet wird. Eine so durchgeführte Scheidung spart Zeit und Kosten, insbesondere weil im Fall der einvernehmlichen Scheidung die Vertretung durch einen auf das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt ausreichend ist, also keine Kosten für einen zweiten Anwalt entstehen.

Fachanwalt für Familienrecht Berlin: Trennung und Scheidung

Es kann aber auch sein, dass die Parteien nicht mehr gut aufeinander zu sprechen sind. Als erfahrener Fachanwalt Familienrecht aus Berlin weiß ich, dass die Vertretung im Rahmen einer Trennung oder der Scheidung deshalb besondere Sensibilität erfordert. Die Ehe ist für die meisten Menschen eben mehr als nur ein Vertrag (auch wenn dies rein juristisch gesehen nicht der Fall ist). Emotionale Aspekte treten daher im Familienrecht viel stärker in den Vordergrund als bei Konflikten in anderen Rechtsgebieten. Oft ist einer der Beteiligten emotional so engagiert, dass er – zumindest zeitweise – einer rationalen Konfliktlösung nicht mehr zugänglich ist. Gleichwohl ist es auch in solchen Fällen meine Aufgabe als Familienanwalt, eine vernünftige Lösung zu finden. Ich bin Ihr Ansprechpartner für Scheidungsverträge, Sorgerecht und alle weiteren Rechtsgebiete, die mit einer Scheidung einhergehen und berate Sie gerne zu den Themen Trennungsjahr, Trennung, Scheidung, Trennungsvereinbarung, Folgen der Eheschließung, Schenkungen in der Ehe, Wechselmodell, Versorgungsausgleich, Unterhalt für Geschiedene uvm.

Anwalt Familienrecht Berlin

Anwalt Familienrecht Berlin: Elterliche Sorge – Das Wohl der Kinder im Blick

Emotionen sind erst recht im Spiel, wenn von der Trennung auch Kinder betroffen sind, es also auch um Fragen des Sorgerechts oder das Umgangsrecht geht. Bei solchen Streitigkeiten, die die elterliche Sorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Umgangsrecht betreffen, versuche ich stets, eine am Kindeswohl orientierte Lösung zu erarbeiten. Als Vater, aber auch aus meiner langjährigen anwaltlichen Praxis als Anwalt Familienrecht Berlin, weiß ich, dass das Wohl der gemeinsamen Kinder für die Eltern auch nach dem Scheitern der Beziehung im Vordergrund steht und Vorrang auch vor den finanziellen Konsequenzen einer Trennung hat.

Kontaktieren Sie mich noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Als Fachanwalt für Familienrecht aus Berlin berate ich Sie kompetent und mit langjähriger Erfahrung. 030 / 2363 0701

Anwalt für Familienrecht Berlin: Finanzielle Folgen der Trennung und der Scheidung

Das Ende einer Ehe hat aber nicht nur emotionale Konsequenzen, sondern wirft zumeist auch handfeste finanzielle Fragen auf. Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Familienrecht spreche ich mit meinen Mandaten häufig über Fragen wie:

  • Was passiert mit einer Immobilie im Falle einer Scheidung? Wer darf eigentlich in der Ehewohnung bleiben und wer muss sich eine neue Unterkunft suchen?
  • Wem gehört was von den Haushaltsgegenständen? Wem das während der Ehe gemeinsam genutzte Auto?
  • Hat eine der Parteien Anspruch auf Zahlung von Unterhalt gegen die andere? Wenn ja, wie viel und wie lange? Und wie läuft die Unterhaltsberechnung ab?

In der Regel wird hier die Beratung durch einen auf das Familienrecht spezialisierten Anwalt erforderlich sein.

Fachanwalt Familienrecht Berlin für Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich

Im folgenden finden Sie einige Infos von Ihrem Fachanwalt Familienrecht Berlin: Da nur ein geringer Teil der die Ehe schließenden Paare auch einen Ehevertrag abschließt, hat die Scheidung im Normalfall zur Folge, dass auch der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich durchzuführen sind.

  • Das familienrechtliche Institut des Zugewinnausgleichs bedeutet, dass jeder Ehegatte sein während der Ehezeit erworbenes Vermögen berechnen (und offenlegen) muss, damit ermittelt werden kann, welcher Ehegatte in der gemeinsamen Zeit mehr Vermögen ansparen konnte. Derjenige Ehegatte, der einen höheren Überschuss verzeichnen kann, ist nach dem Gesetz verpflichtet, dem anderen die Hälfte dieses Überschusses (= den Zugewinn) zu übertragen.
  • Versorgungsausgleich bedeutet, dass jeweils ermittelt wird, in welcher Höhe die Ehegatten während der Ehezeit Rentenansprüche erworben haben. Ähnlich wie beim Zugewinn ist auch beim familienrechtlichen Versorgungsausgleich letztlich derjenige Ehegatte mit den höheren Anwartschaften verpflichtet, dem anderen einen Teil seiner Rentenansprüche zu übertragen. Folge hiervon ist, dass beide Parteien dann während der Ehe in gleicher Höhe Anwartschaften auf eine zukünftige Rente erworben haben.

Fachanwalt Familienrecht Berlin Schöneberg

Meine Kanzlei befindet sich in zentraler Lage in Berlin Schöneberg (Nähe KaDeWe).

Die familienrechtliche Beratung kann auf deutsch, englisch oder spanisch erfolgen. – (Consultation in english: family law: divorce, maintenance, common properties, custody, visiting rights – Asesoría en español: derecho de familia: divorcio, manutención,  ganancias, custodia; patria potestad, derecho de visitas etc.).

Fachanwalt Familienrecht Berlin Schöneberg – Kosten:

Die Kosten einer Ehescheidung richten sich nach den individuellen Lebensverhältnissen der Ehegatten und können anhand des Nettoeinkommens beziffert werden. Bei geringerem Einkommen kann in Scheidungsverfahren

(und anderen familienrechtlichen Gerichtsverfahren) Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass die Staatskasse die Kosten des Gerichtsverfahrens trägt. Die Einzelheiten hierzu kann ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch in meiner Berliner Anwaltspraxis in Schöneberg (Nähe KaDeWE) erläutern. Die hierzu erforderlichen Formulare halten wir vor, so dass Sie diese direkt bei uns ausfüllen können.

Ich freue mich auf einen persönlichen Kontakt. Zögern Sie nicht, mich bei familienrechtlichen Problemen zu kontaktieren. Ich helfe Ihnen weiter! 030 / 2363 0701

Was ist Familienrecht? Erklärt vom Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin

Das Familienrecht, gehört zum Fachbereich des Zivilrechts und regelt die Beziehung von Personen, die durch die Ehe, eine Familie, eine Lebenspartnerschaft oder durch Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Darüber hinaus werden auch gesetzliche Vertretungsfunktionen bei Pflegschaft oder Vormundschaft sowie rechtlicher Betreuung geregelt. Das Familienrecht regelt ebenfalls die Beziehung von Familie zum Staat. Institutsgarantie und staatliche Schutz- und Förderungsgebot der Familie als Grundrecht.

Was ist ein Fachanwalt? Fachanwalt für Familienrecht Begriffserklärung

Ein Fachanwalt ist eine Bezeichnung, die einer Erlaubnis bedarf. In Deutschland darf ein Rechtsanwalt diese Bezeichnung führen, wenn er besondere Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet, in dem Fall, dem Familienrecht, erworben hat. (§ 43c BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung) Ca. ein Viertel aller Rechtsanwälte in Deutschland haben einen Fachanwaltstitel. In Berlin gibt es 14.000 Rechtsanwälte, von denen 2870 einen Fachanwaltstitel haben.

Die Fachanwaltsbezeichnung (in dem Fall Fachanwalt für Familienrecht) und die notwendigen Voraussetzungen sowie das Verfahren für die Vergabe/Verleihung werden in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Familienrecht Kategorien

Das Familienrecht wird in drei Kategorien aufgeteilt

  • Materielles Recht
  • Internationales Recht (Eherecht und Kindschaftsrecht)
  • Prozessrecht

Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin über materielles Recht

 

Im Familienrecht sind die Vorschriften zur Eingehung von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung klar geregelt.

Unter anderem werden die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe und Lebenspartnerschaft, das Güterrecht der Ehe und Lebenspartnerschaften sowie die Scheidung (Aufhebung der Lebenspartnerschaft) sowie die rechtlichen Folgen, wie Unterhalt- und Versorgungsausgleich geregelt. Des Weiteren gibt es Bestimmungen über den eheähnlichen Status (Verlobung). Die Vorschriften für die Unterhaltspflicht sowie die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kinder sowie die Vorschriften zur Adoption werden unter dem Wort Kindschaftsrecht zusammengefasst. Das materielle Familienrecht ist in Deutschland wesentlich im BGB – Bürgerlichen Gesetzesbuch (viertes Buch) enthalten (§§ 1297–1921 BGB)

Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht umfasst sowohl das Eherecht als auch das Kindschaftsrecht.

Eherecht

Bei der Eheschließung unterliegen die sachlichen Voraussetzungen dem Heimatrecht eines jeden Verlobten. Die Ehe in Deutschland kann nur nach den Formvorschriften Paragraphen §§ 1310 bis § 1312 des BGB geschlossen werden. Für die Eheschließung im Ausland gelten andere Regeln. Gerne berate ich Sie diesbezüglich einmal umfassend.

Kindschaftsrecht

Bei den meisten internationalen Übereinkommen gilt die lex fori (Das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht). Wenn Sie mehr zum Thema Heimatrecht des betroffenen Elternteils oder Haager Minderjährigenschutzabkommen oder das europäische Sorgerechtsübereinkommen wissen möchten, berate ich Sie gerne.

Prozessrecht

In den Amtsgerichten gibt es eigene Abteilungen für Familiensachen und Familiengerichte. Bei Beanstandungen gegen die Entscheidungen des Familiengerichts haben Familiensenate in den Oberlandesgerichten Ihre Zuständigkeit. Gerne berate ich Sie zu dem Thema einmal umfassend.

 

Beratung zum Thema Abstammung, Adoption, Vaterschaftsanfechtung und Kinderwunsch

Haben Sie Fragen zum Abstammungsrecht? Möchten Sie wissen, ob Sie der Vater eines Kindes sind bzw. brauchen Sie eine Beratung zum Thema Vaterschaftstest? Dann buchen Sie gerne eine Erstberatung bei mir.

Als Fachanwalt für Familienrecht aus Berlin berate ich Sie umfassend zu allen familienrechtlichen Themen. Rufen Sie mich einfach an. 030 / 2363 0701

 

Häufig gestellte Fragen an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Berlin – Dr. Christopher Kasten

Was kostet eine Erstberatung bei Ihnen?

Eine Erstberatung kostet in der Regel 190,- € zzgl. gesetzlicher MwSt., bei geringen Einkommen kann ggf. hiervon abgewichen werden.

Wann sollten Sie einen Anwalt kontaktieren?

Wann Sie einen Anwalt kontaktieren sollten, ist pauschal schwer zu sagen. Generell schadet es aber selten, sich eine Zweitmeinung einzuholen. Wenn Sie also das Gefühl haben, alleine nicht weiterzukommen oder Sie wissen, dass sich die Gegenseite bereits von einem Anwalt hat beraten lassen, dann rufen Sie mich gerne an.

Wann greift die Rechtschutzversicherung?

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, deckt diese die Kosten der Erstberatung im Familienrecht und Erbrecht in der Regel ab. Rufen Sie mich gerne einfach an und lassen Sie uns zu Ihrer Thematik sprechen. Ich freue mich auf Ihren Kontakt.

Kontaktieren Sie mich unverbindlich!

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