Die Pflichtteilsklage

Wenn Erben nicht zahlen: Wie Sie Ihren Pflichtteil mit der Stufenklage durchsetzen – von der Auskunft bis zur Zahlung.

Dr. Christopher Kasten

Weigern sich die Erben, Auskunft zu erteilen oder den Pflichtteil zu zahlen, bleibt dem Pflichtteilsberechtigten der Weg zum Gericht. Das wichtigste Werkzeug ist dabei die Stufenklage – sie verbindet Auskunft, Wertermittlung und Zahlung in einem einzigen Verfahren.

Anwaltliche Beratung zur Pflichtteilsklage

Das Problem: Der Berechtigte kennt den Nachlass nicht

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um ihn beziffern zu können, muss der Berechtigte den Wert des Nachlasses kennen. Genau diese Information hat aber der enterbte Angehörige regelmäßig nicht – sie liegt beim Erben.

Deshalb müsste theoretisch zunächst auf Auskunft und erst danach auf Zahlung geklagt werden. Um zwei getrennte Prozesse zu vermeiden, sieht das Prozessrecht die Stufenklage vor.

Die Stufenklage im Überblick

Mit der Stufenklage (§ 254 ZPO) werden mehrere Anträge stufenweise in einem Verfahren geltend gemacht. Der Zahlungsantrag muss dabei zunächst noch nicht beziffert werden – das geschieht erst, wenn die Auskunft vorliegt.

  • 1. Stufe – Auskunft: Der Erbe muss ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen.
  • 2. Stufe – Wertermittlung: Bei Bedarf Wertgutachten, z. B. für Immobilien.
  • 3. Stufe – ggf. eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit.
  • 4. Stufe – Zahlung: Bezifferung und Verurteilung zur Zahlung des Pflichtteils.

Vorteil der Stufenklage

Die Verjährung wird bereits mit Einreichung gehemmt, und Auskunft sowie Zahlung werden in einem Verfahren erledigt.

Kosten und Prozessrisiko

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert, also der Höhe des voraussichtlichen Pflichtteils. Da dieser zu Beginn oft nur geschätzt werden kann, ist eine sorgfältige Bewertung wichtig. In vielen Fällen lässt sich nach Vorlage der Auskunft eine außergerichtliche Einigung erzielen, bevor es zur streitigen Zahlungsstufe kommt.

Verjährung – nicht zu lange warten

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel innerhalb von drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Berechtigte von Erbfall und Enterbung Kenntnis erlangt hat. Wird nicht rechtzeitig gehandelt, droht der vollständige Verlust des Anspruchs.

Als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin bereite ich Ihre Pflichtteilsklage vor, wähle die richtige Stufenstrategie und vertrete Sie konsequent vor Gericht.

Frist im Blick behalten

Handeln Sie vor Ablauf der Verjährung – die Einreichung der Stufenklage hemmt den Fristablauf.