Die Enterbung durch Testament bedeutet nicht, dass der Betroffene nichts erhält. Das deutsche Erbrecht schützt die engsten Angehörigen durch den Pflichtteil: Sie können trotz Enterbung eine Beteiligung am Wert des Nachlasses verlangen. Dieser Anspruch richtet sich in Geld gegen die Erben.

Wer hat trotz Enterbung einen Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder und – falls diese verstorben sind – Enkel), der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern, sofern der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlassen hat. Diese Personen behalten ihren Pflichtteil auch dann, wenn sie im Testament ausdrücklich enterbt wurden.
Geldanspruch gegen die Erben
Der Pflichtteil gibt kein Recht an einzelnen Nachlassgegenständen, sondern einen reinen Geldanspruch gegen die Erben.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Maßgeblich ist also zunächst, was der Enterbte ohne Testament nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätte; hiervon steht ihm die Hälfte als Geldbetrag zu.
- Pflichtteil = ½ des gesetzlichen Erbteils (wertmäßig).
- Maßgeblich ist der Nachlasswert zum Todeszeitpunkt.
- Schulden des Erblassers mindern den Nachlass.
- Lebzeitige Schenkungen können den Anspruch erhöhen (Pflichtteilsergänzung).
Auskunftsanspruch und Durchsetzung
Um den Pflichtteil beziffern zu können, hat der Enterbte einen Auskunftsanspruch gegen die Erben. Diese müssen ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen. Verweigern die Erben die Auskunft oder zahlen sie nicht, wird der Anspruch im Wege der Stufenklage durchgesetzt: erst Auskunft, dann ggf. Wertermittlung, schließlich Zahlung.
Verjährung beachten
Der Pflichtteilsanspruch verjährt regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende, gerechnet ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung.
Wann entfällt der Pflichtteil ausnahmsweise?
Nur in seltenen Ausnahmefällen lässt sich der Pflichtteil beseitigen – nämlich durch eine wirksame Pflichtteilsentziehung nach § 2333 BGB, die schweres Fehlverhalten voraussetzt, oder durch einen notariellen Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten. Eine bloße Enterbung genügt dafür nicht.
Als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin setze ich Ihren Pflichtteil konsequent durch – von der Auskunft bis zur Zahlungsklage – oder wehre unberechtigte Ansprüche als Erbe ab.
