Wie hoch ist die Pflichtteilsquote?

Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wie sich der konkrete Anspruch berechnet – mit anschaulichen Beispielen.

Dr. Christopher Kasten

Wer enterbt wurde, aber pflichtteilsberechtigt ist, fragt sich zuerst: Wie viel steht mir zu? Die Pflichtteilsquote leitet sich stets aus der gesetzlichen Erbfolge ab – sie beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Entscheidend ist daher, wer neben dem Berechtigten noch erbberechtigt ist.

Berechnung der Pflichtteilsquote und des Pflichtteils in Euro

Die Grundregel: Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Die Pflichtteilsquote entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Man ermittelt also zunächst, welchen Anteil der Berechtigte ohne Testament nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätte, und halbiert diesen. Der Pflichtteil ist dann ein Geldanspruch in Höhe dieser Quote, bezogen auf den Nachlasswert.

Formel

Pflichtteilsquote = ½ × gesetzliche Erbquote. Pflichtteil in Euro = Pflichtteilsquote × Nachlasswert.

Beispiel 1: Ein enterbtes Kind, kein Ehegatte

Hinterlässt der Erblasser zwei Kinder und keinen Ehegatten, wäre jedes Kind gesetzlich zu ½ Erbe. Wird ein Kind enterbt, beträgt seine Pflichtteilsquote die Hälfte davon, also ¼ des Nachlasses. Bei einem Nachlasswert von 400.000 € ergibt sich ein Pflichtteil von 100.000 €.

Beispiel 2: Enterbtes Kind neben Ehegatten

Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt der überlebende Ehegatte neben Kindern gesetzlich ½ (¼ Grunderbteil zzgl. ¼ pauschaler Zugewinnausgleich). Bei einem Kind entfällt die andere Hälfte auf dieses. Die Pflichtteilsquote des enterbten Kindes beträgt dann ¼ des Nachlasses.

  • Ehegatte (Zugewinngemeinschaft) neben Kindern: gesetzlich ½.
  • Ein Kind neben Ehegatte: gesetzlicher Erbteil ½ → Pflichtteil ¼.
  • Ehegatte enterbt: Pflichtteilsquote ¼ (statt gesetzlich ½).
  • Güterstand beeinflusst die Quote erheblich.

Worauf es bei der Berechnung ankommt

Neben der Quote ist der maßgebliche Nachlasswert entscheidend: Er wird zum Todeszeitpunkt ermittelt, Verbindlichkeiten werden abgezogen, lebzeitige Schenkungen können den Anspruch über die Pflichtteilsergänzung erhöhen. Auch der Güterstand der Ehegatten und die Zahl der Abkömmlinge verändern das Ergebnis.

Als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin berechne ich Ihre konkrete Pflichtteilsquote, bewerte den Nachlass und setze den Anspruch für Sie durch.

Bewertung ist oft der Streitpunkt

Gerade bei Immobilien und Unternehmen entscheidet die richtige Bewertung über die Höhe des Pflichtteils. Hier lohnt sich anwaltliche Prüfung.