Definition
Ein Ersatzerbe ist die Person, die anstelle eines eingesetzten Erben erbt, wenn dieser vor oder nach dem Erbfall wegfällt – etwa weil er verstirbt, die Erbschaft ausschlägt oder erbunwürdig ist (§ 2096 BGB).
Wozu dient die Ersatzerbeneinsetzung?
Mit der Einsetzung eines Ersatzerben stellt der Erblasser sicher, dass sein Vermögen auch dann an die gewünschte Person geht, wenn der zunächst bedachte Erbe die Erbschaft nicht antreten kann oder will. Ohne eine solche Regelung würde stattdessen die gesetzliche Erbfolge oder die Anwachsung bei Miterben greifen.
Gerade bei Testamenten empfiehlt sich eine ausdrückliche Ersatzerbenregelung, um ungewollte Ergebnisse zu vermeiden.
Wann greift die Ersatzerbfolge?
- Der eingesetzte Erbe verstirbt vor dem Erblasser.
- Der Erbe schlägt die Erbschaft aus.
- Der Erbe ist erbunwürdig oder verzichtet auf das Erbe.
- Eine auflösende Bedingung für die Erbeinsetzung tritt ein.
