Was ist ein Erblasser?

Definition und Bedeutung des Begriffs Erblasser im deutschen Erbrecht.

Dr. Christopher Kasten

Definition

Als Erblasser wird die Person bezeichnet, deren Vermögen nach ihrem Tod im Wege der Erbfolge auf einen oder mehrere Erben übergeht. Der Erblasser ist damit der Verstorbene, dessen Nachlass zu regeln ist.

Die Rolle des Erblassers im Erbrecht

Der Erblasser steht im Zentrum jedes Erbfalls. Mit seinem Tod geht sein gesamtes Vermögen – der Nachlass – als Ganzes auf die Erben über (Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB). Dazu gehören nicht nur Vermögenswerte, sondern grundsätzlich auch Verbindlichkeiten.

Zu Lebzeiten kann der Erblasser durch letztwillige Verfügungen – Testament oder Erbvertrag – bestimmen, wer sein Vermögen erhalten soll. Trifft er keine Regelung, greift die gesetzliche Erbfolge.

Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers

  • Errichtung eines Einzel- oder gemeinschaftlichen Testaments
  • Abschluss eines Erbvertrags
  • Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Enterbung einzelner gesetzlicher Erben (Pflichtteil bleibt ggf. bestehen)
  • Einsetzung eines Testamentsvollstreckers