Definition
Der Aktivnachlass umfasst alle Vermögenswerte, die der Erblasser bei seinem Tod hinterlässt – etwa Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und bewegliche Sachen. Ihm gegenüber stehen die Nachlassverbindlichkeiten (Passivnachlass).
Was gehört zum Aktivnachlass?
- Grundstücke und Immobilien
- Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere und Fondsanteile
- Bargeld sowie bewegliche Gegenstände (Fahrzeuge, Schmuck, Hausrat)
- Forderungen des Erblassers gegen Dritte
- Unternehmensbeteiligungen und Gesellschaftsanteile
Abgrenzung zum Passivnachlass
Dem Aktivnachlass stehen die Nachlassverbindlichkeiten gegenüber – der sogenannte Passivnachlass. Dazu zählen etwa Schulden des Erblassers, Beerdigungskosten und Vermächtnisse.
Die Differenz zwischen Aktiv- und Passivnachlass ergibt den Reinnachlass. Dieser Wert ist insbesondere für die Berechnung des Pflichtteils maßgeblich, der als Geldanspruch auf Grundlage des Nachlasswerts ermittelt wird.
