Definition
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die amtlichen Angelegenheiten rund um einen Erbfall zuständig ist – insbesondere für die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen.
Aufgaben des Nachlassgerichts
- Eröffnung und amtliche Verwahrung von Testamenten
- Erteilung des Erbscheins
- Entgegennahme von Erbausschlagungen
- Ernennung und Beaufsichtigung von Testamentsvollstreckern
- Anordnung der Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung
Örtliche Zuständigkeit
Zuständig ist grundsätzlich das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. In Baden-Württemberg wurden die Aufgaben bis 2018 teilweise von staatlichen Notariaten wahrgenommen; heute sind bundesweit die Amtsgerichte zuständig.
Für die Beantragung eines Erbscheins oder die Abgabe einer Ausschlagungserklärung ist die Einhaltung von Fristen und Formvorschriften entscheidend. Eine anwaltliche Begleitung hilft, Fehler zu vermeiden.
