Die Nachlassverwaltung

Wie Erben mit der Nachlassverwaltung ihre Haftung auf den Nachlass beschränken und ihr Privatvermögen schützen können.

Dr. Christopher Kasten

Die Nachlassverwaltung ist ein wichtiges Instrument des Erbrechts, um die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Ist unklar, ob ein Nachlass überschuldet ist, schützt sie den Erben davor, mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers einstehen zu müssen.

Unterlagen und Beratung zur Nachlassverwaltung

Was ist die Nachlassverwaltung?

Die Nachlassverwaltung ist eine besondere Form der Nachlasspflegschaft, die auf Antrag angeordnet wird. Ein vom Gericht bestellter Nachlassverwalter übernimmt die Verwaltung des Nachlasses, trennt ihn vom Privatvermögen des Erben und befriedigt aus dem Nachlass die Nachlassgläubiger.

Für den Erben hat das einen entscheidenden Vorteil: Seine Haftung beschränkt sich auf den Nachlass. Das eigene Vermögen bleibt unangetastet.

Kernfunktion

Die Nachlassverwaltung trennt Nachlass und Privatvermögen und beschränkt so die Haftung des Erben auf den Nachlass.

Voraussetzungen und Antrag

Die Anordnung erfolgt durch das Nachlassgericht auf Antrag des Erben oder eines Nachlassgläubigers. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Nachlass ausreicht, um die Kosten der Verwaltung zu decken. Ist der Nachlass dafür zu gering, kommt stattdessen die Nachlassinsolvenz oder die Dürftigkeitseinrede in Betracht.

  • Antrag beim Nachlassgericht durch Erben oder Gläubiger.
  • Der Nachlass muss die Verwaltungskosten decken.
  • Bestellung eines neutralen Nachlassverwalters.
  • Trennung von Nachlass und Eigenvermögen.

Abgrenzung zu Nachlassinsolvenz und Dürftigkeitseinrede

Reicht der Nachlass nicht einmal für die Verwaltungskosten, ist die Nachlassverwaltung nicht der richtige Weg. Bei echter Überschuldung ist das Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen. Ist selbst dafür keine Masse vorhanden, kann der Erbe die Dürftigkeitseinrede erheben, um die Haftung dennoch auf den Nachlass zu begrenzen.

Richtiges Instrument wählen

Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Dürftigkeitseinrede haben unterschiedliche Voraussetzungen. Die falsche Wahl kann die Haftungsbeschränkung gefährden.

Anwaltliche Begleitung

Als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin prüfe ich, ob und welches Mittel der Haftungsbeschränkung in Ihrem Fall passt, stelle die erforderlichen Anträge und begleite Sie im Verfahren – damit Ihr Privatvermögen zuverlässig geschützt bleibt.