
Erbrecht in Tempelhof-Schöneberg
Fachanwalt für Erbrecht mit Kanzlei in Schöneberg – für Friedenau, Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade.
Kanzlei im Bezirk
Fachanwalt für Erbrecht in Tempelhof-Schöneberg
Meine Kanzlei liegt seit vielen Jahren in der Welserstraße in Schöneberg – also im Bezirk selbst, nicht irgendwo in der Stadt. Für erbrechtliche Fragen ist das praktisch, weil hier vieles persönlich zu klären ist: Unterlagen sichten, Testamente lesen, Fristen einordnen.
Tempelhof-Schöneberg ist ein Bezirk mit hohem Anteil an Wohneigentum, gerade in Friedenau, Lichtenrade und Marienfelde. Genau daraus entstehen die häufigsten Streitigkeiten: Eine Immobilie lässt sich nicht teilen, und in einer Erbengemeinschaft muss über ihre Verwaltung und Verwertung gemeinsam entschieden werden. Wenn ein Miterbe die Wohnung selbst nutzt und die anderen ausbezahlt werden wollen, führt das regelmäßig zum Konflikt – bis hin zur Teilungsversteigerung, die für alle Beteiligten die schlechteste Lösung ist.
Ein zweites wiederkehrendes Thema ist das Berliner Testament. Viele Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder als Schlusserben. Das ist gut gemeint, führt aber dazu, dass die Kinder nach dem ersten Todesfall enterbt sind – und ihren Pflichtteil verlangen können. Wer das vorher weiß, kann gestalten; wer es hinterher erfährt, muss reagieren.
Die Kanzlei im Bezirk
Welserstraße 10–12
10777 Berlin-Schöneberg
Nahe dem Bayerischen Platz, wenige Minuten vom KaDeWe. Aus Friedenau, Tempelhof und Mariendorf rund 15 bis 25 Minuten.
Themen
Womit ich Sie im Erbrecht unterstütze
Die häufigsten Anliegen rund um Nachlass und Testament, jeweils mit einer ausführlichen Seite zum Thema.
Testament
Errichten, ändern, widerrufen oder anfechten – und was beim Berliner Testament zu beachten ist.
Mehr erfahrenPflichtteil
Höhe berechnen, Auskunft verlangen und Ansprüche durchsetzen – auch gegen Miterben.
Mehr erfahrenErbengemeinschaft
Verwaltung, Auseinandersetzung und Streit um Immobilien im Nachlass.
Mehr erfahrenErbfolge ohne Testament
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist – und was das Nachlassgericht dann tut.
Mehr erfahrenErbschaft ausschlagen
Sechs Wochen Frist ab Kenntnis. Danach gilt die Erbschaft als angenommen – samt Schulden.
Mehr erfahrenNachlassverwaltung
Haftung als Erbe begrenzen, wenn der Nachlass überschuldet sein könnte.
Mehr erfahrenNach dem Todesfall
Was zuerst zu klären ist
Am Anfang steht selten die Frage nach dem Pflichtteil, sondern eine viel schlichtere: Was gehört überhaupt zum Nachlass, und reicht er für die Schulden? Erst wenn das geklärt ist, lässt sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen sollten – und dafür bleiben nur sechs Wochen.
Parallel stellt sich die Frage nach dem Erbschein. Er ist nicht immer nötig: Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Banken und Grundbuchamt das meist – und die Gebühren des Erbscheinverfahrens entfallen. Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge führt dagegen selten ein Weg daran vorbei.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
- Die Sterbeurkunde
- Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden
- Post vom Nachlassgericht, auch wenn sie unverständlich wirkt
- Eine Übersicht über Konten, Immobilien und Versicherungen
- Bekannte Verbindlichkeiten des Verstorbenen
- Angaben zu weiteren möglichen Erben
Häufige Fragen
Erbrecht in Tempelhof-Schöneberg
Welches Nachlassgericht ist zuständig?
Zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Nachlassgerichte sind in Berlin die Amtsgerichte. Es kommt also auf den letzten Wohnsitz des Erblassers an, nicht auf Ihren eigenen. Welches Gericht in Ihrem Fall entscheidet, klären wir im Erstgespräch.
Ich habe vom Nachlassgericht keine Post bekommen – bin ich trotzdem Erbe?
Möglicherweise ja. Ohne Testament wird niemand automatisch angeschrieben: Das Nachlassgericht ermittelt die Erben nicht von sich aus. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass sich das Gericht meldet – die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Ihrer Kenntnis vom Erbfall, nicht ab einem Schreiben des Gerichts.
Wie schnell muss ich handeln, wenn der Nachlass überschuldet sein könnte?
Innerhalb von sechs Wochen. Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung als Erbe erfahren haben. Sie verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich im Ausland aufhalten. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt die Erbschaft als angenommen – mit allen Verbindlichkeiten.
Wo genau liegt die Kanzlei?
In der Welserstraße 10–12 in Schöneberg, nahe dem Bayerischen Platz und wenige Minuten vom KaDeWe entfernt – also im Bezirk Tempelhof-Schöneberg selbst. Aus Friedenau, Tempelhof und Mariendorf sind es mit U- und S-Bahn rund 15 bis 25 Minuten. Ein Erstgespräch ist ebenso telefonisch oder per Video möglich.
Erbrechtliche Beratung in Tempelhof-Schöneberg
Ob Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft – die Kanzlei liegt in Schöneberg, also im Bezirk selbst. Ein Gespräch ist auch telefonisch oder per Video möglich.